Personaler aufgepasst: Wichtige Neuerungen im Steuerrecht 2019
Damit Sie für das neue Jahr auch steuerlich gut gerüstet sind, hier ein Überblick über die Themen, die für Personaler von Interesse sind:
Private Nutzung von Dienstwagen – Handlungsbedarf bei der Vertragsgestaltung
Wie Sie wissen, entsteht aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ein lohnsteuerpflichtiger, geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil wird entweder über ein Fahrtenbuch oder pauschal (d.h. durch monatlich 1% des Brutto-Fahrzeuglistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung) erfasst.
Aufatmen bei der vertraglichen Gestaltung von Ausschlussfristen - Ein Weihnachtsgeschenk des Bundesarbeitsgerichts
Über die Pressemitteilung dieser wichtigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hatten wir schon im September berichtet. Die damals allein vorliegende Pressemitteilung verhieß Böses und sorgte für weitere Unsicherheiten bei der vertraglichen Gestaltung von Ausschlussfristen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am 18.09.2019, Az.: 9 AZR 162/18, entschieden, dass arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen wegen Intransparenz unwirksam sind, wenn Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht vom Geltungsbereich der Ausschlussfrist ausgenommen wurden und der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde. Die Pressemitteilung ließ befürchten, dass
Ihre Geschäftsgeheimnisse sollen in Zukunft besser geschützt werden – allerdings müssen Sie dafür auch etwas tun!
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurffür das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) beschlossen. Sie setzt damit die EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen um.
Die wichtigsten Änderungen möchten wir Ihnen gerne vorstellen:
Im Arbeitsrecht müssen viele Fristen gewahrt werden. Dies gilt auch und insbesondere für den Ausspruch von Kündigungen. Bei Kündigungen ist es immer wichtig, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig zugeht. Bei der fristlosen Kündigung ist der rechtzeitige Zugang für die Einhaltung der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB wichtig. Und bei der ordentlichen Kündigung bestimmt der Zugang den Ablauf der Kündigungsfrist.
Immer wieder wird darüber gestritten, ob Arbeitgeber auch kleinere Pflichtverletzungen abmahnen dürfen. So war es auch in dem vom Arbeitsgericht Köln am 28.08.2017 (Az: 20 Ca 7940/16) entschiedenen Fall. Die Abmahnung erfolgte, weil der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit für ca. 10 bis 15 Minuten per Live Stream ein Fußballspiel auf seinem Computer verfolgte.
In seinem Urteil vom 21.09.2017 (Az.: 2 AZR 57/17) hat das Bundesarbeitsgericht eine wichtige Frage entschieden.
Die Frage lautete:
Müssen Arbeitnehmer, die ihre eigene Kündigung auf dem gerichtlichen Prüfstand stellen wollen, die 3-wöchige Klagefrist des § 4 des Kündigungsschutzgesetzes einhalten?
Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen?
Nach § 93 des Betriebsverfassungsgesetzes kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, innerbetrieblich ausgeschrieben werden. Dabei hat der Betriebsrat die Wahl, ob er die innerbetriebliche Ausschreibung für alle oder nur für bestimmte Arten von Tätigkeiten verlangt.
In diesem Newsletter soll es um die Anrechenbarkeit von Zulagen auf den Mindestlohn sowie das Thema Ausschlussfristen und Mindestlohn gehen.
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge sowie Leistungszulagen können auf den Mindestlohn angerechnet werden – Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 24.05.2017 (Az: 5 AZR 431/16) sowie vom 06.09.2017 (Az: 5 AZR 317/16):