Neues zum Lohnsteuerregress gegenüber Arbeitnehmern
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen gerade veröffentlichten Urteilen vom 17.10.2018 (Az.: 5 AZR 538/17) und vom 14.11.2018 (Az.: 5 AZR 301/17) wichtige Feststellungen zum Lohnsteuerregress gegenüber Arbeitnehmern getroffen.
Das Lohnsteuerrecht ist kompliziert. Externe Payroll-Provider tragen das Übrige dazu bei, dass nicht immer alle Leistungen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer richtig versteuert werden. Es ist daher keine Seltenheit, dass für verschiedene Leistungen gar keine oder zu wenig Steuern abgeführt werden.
In vielen Fällen kommt das böse Erwachen erst bei einer Betriebsprüfung.
Bundesarbeitsgericht heute: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht in den Zwangsurlaub schicken
Heute hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.02.2019, Az.: 9 AZR 541/15) die schon mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet:
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Arbeitnehmer in den Zwangsurlaub zu schicken, damit deren Urlaub nicht verfällt.
Eine faustdicke Überraschung ist das allerdings nicht, hatte der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 06.11.2018 (Az.: C-684/16) in derselben Sache auf Vorlage des BAG doch schon genauso geurteilt.
Noch offen war nach der Entscheidung des EuGH aber, was Sie denn nun tun müssen, damit es doch zu einem Verfall des Urlaubsanspruchs kommen kann.
Nach der soeben veröffentlichten Pressemitteilung des BAG tendiert das Gericht zu folgendem Vorgehen:
Fallstricke bei der Übergabe von Kündigungen gegenüber anwesenden Arbeitnehmern
In seinem gerade veröffentlichten Urteil vom 03.07.2018 (Az.: 8 Sa 175/16) arbeitet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Grundsätze, die Sie bei der Übergabe von Kündigungen an anwesende Arbeitnehmer berücksichtigen müssen, noch einmal fein säuberlich in allen möglichen Variationen ab.Und das geht so:
Wie setzen die Gerichte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorbeschäftigungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung um?
Am 06.06.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht:
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine sachgrundlose Befristung nur dann unzulässig sei, wenn die Vorbeschäftigung weniger als 3 Jahre zurückliege, ist verfassungswidrig.
Aktuelles zur Eltern-(Teil)zeit und zur Brückenteilzeit
Stellen Sie sich folgende alltägliche Situation vor:
Ein Arbeitnehmer hat Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre seines Kindes verlangt. Vor Ablauf der zwei Jahre Elternzeit überlegt sich der Arbeitnehmer, dass er seine Elternzeit gerne noch um das 3. Elternzeitjahr verlängern möchte, weil die Betreuung des Kindes nach zwei Elternzeitjahren noch nicht sichergestellt werden kann.
Die Frage ist, ob der Arbeitnehmer die Verlängerung der Elternzeit einfach beanspruchen kann oder ob er dafür die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
In seiner gerade veröffentlichen Entscheidung vom 24.08.2017 (Az.: 8 AZR 265/16) hat das Bundesarbeitsgericht eine für die betriebliche Praxis sehr wichtige Entscheidung gefällt. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich endlich entschieden, wann das Widerspruchsrecht der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer verwirkt, wenn die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß über den Betriebsübergang informiert worden sind.