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Auch Dienstreisen ins Ausland sind Entsendungen! 

Etliche Medien haben schon darüber berichtet, dass auch Dienstreisen ins Ausland Entsendungen sind, für die man eine Entsendebescheinigung braucht.

Was steckt dahinter?
 
Juristisch ist die Aussage, dass Dienstreisen ins Ausland Entsendungen sind, korrekt.
Richtig ist dementsprechend auch, dass Arbeitnehmer, die eine Dienstreise ins Ausland unternehmen, eine Entsendebescheinigung brauchen. Das gilt selbst dann, wenn der Auslandsaufenthalt nur wenige Stunden dauert.

Die Entsendebescheinigung, die bei Tätigkeiten im europäischen Ausland A1-Bescheinigung heißt, stellt sicher, dass der Arbeitnehmer trotz des Auslandsaufenthalts ausschließlich in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist.
 
Tatsächlich war es bislang aber so, dass kaum ein Unternehmen für Auslandsdienstreisen eine Entsendebescheinigung eingeholt hat. Im Ausland bzw. bei den ausländischen Behörden hat danach bisher auch „kein Hahn und kein Huhn gekräht“.

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Wann gibt es Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit?

Als am 19. Dezember 2018 die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom selben Tag (Az.: 10 AZR 231/18) veröffentlicht wurde, war die Aufregung groß und die Medienwelt titelte: Teilzeitbeschäftigte haben fortan schon dann Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, wenn ihre individuelle Arbeitszeit überschritten wurde. 

Groß war die Aufregung deshalb, weil insbesondere der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts bis zu dieser Entscheidung der Überzeugung war, dass Teilzeitbeschäftigte einen Mehrarbeitszuschlag nur dann verlangen können, wenn die für ihre Kollegen in Vollzeit maßgebliche Arbeitszeit überschritten wurde. Einen Verstoß gegen das in § 4 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verankerte Diskriminierungsverbot sah der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts nach der von ihm bislang vertretenen "Theorie der Gesamtvergütung" nicht. Nach der bisher geltenden Theorie der Gesamtvergütung werden Voll- und Teilzeitbeschäftigte nämlich gleich behandelt, wenn sie für 21 Arbeitsstunden das gleiche Geld bekommen, obwohl die 21. Stunde für die Teilzeitkraft eine Überstunde ist. 

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Wie Sanierungen an Arbeitsverträgen scheitern können

Ausgangspunkt unseres heutigen Newsletters sind aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, die alle eines zeigen: Unternehmen müssen ihre Arbeitsverträge in Schuss bringen, bevor sie mithilfe von insbesondere Haustarifverträgen Sanierungsmaßnahmen durchführen. 

Die gerade veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2018 (Az.: 4 AZR 123/18) hat die Sanierungsbemühungen einer der großen deutschen Kaufhausketten deshalb zum Scheitern verurteilt.

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BAG klärt wichtige Fragen zur befristeten Weiterbeschäftigung von Rentnern

In Zeiten des Fachkräftemangels finden es viele Unternehmen gut, wenn Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, noch eine Zeit lang weiterarbeiten.

Diesem Bedürfnis ist der Gesetzgeber gefolgt und hat mit Wirkung ab dem 01.07.2014 § 41 Satz 3 SGB VI ins Leben gerufen. 
In § 41 Satz 3 SGB VI heißt es:


"Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben."

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Aktuelles zur Vereinbarung von Tarifverträgen, zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats beim Desk-Sharing und zur Rückforderung von Vergütungsansprüchen gegenüber Arbeitnehmern und Betriebsräten

In den letzten Tagen wurden wieder viele interessante Urteile veröffentlicht, aus denen wir folgende Auswahl für Sie getroffen haben:

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Neues vom Bundesarbeitsgericht

Gerade hat das Bundesarbeitsgericht einige interessante Entscheidungen veröffentlicht, von denen wir Ihnen gerne berichten möchten.

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Widerrufsvorbehalte / Stichtagsklauseln und Urlaubspläne - wie macht man all das richtig?

Heute soll es um diverse Urteile gehen, die einmal mehr die Tücken der täglichen Personalarbeit demonstrieren.

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Wo stellen Sie Arbeitnehmern eine Kündigung zu, wenn Sie wissen, dass sie nicht zu Hause sind?

Wir werden immer wieder gefragt, wo eine Kündigung zugestellt werden soll, wenn man weiß, dass der Arbeitnehmer wegen Krankheit, Urlaub etc. nicht zu Hause ist.

Aufgrund der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 04.09.2017 (Az.: 16 Sa 1129/15) möchten wir dieser Frage noch einmal auf den Grund gehen.

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BAG konkretisiert Verdachtsgrad und Erforderlichkeit einer verdeckten Videoüberwachung

(BAG, Urteil vom 20.10.2016, Aktenzeichen 2 AZR 395/15)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erneut mit der Verwertung von Erkenntnissen, die im Rahmen einer verdeckten Videoüberwachung gewonnen wurden, auseinandergesetzt. Dabei hat es die Grundsätze aus seinem Urteil vom 22.09.2016, über das wir bereits in unserem Newsletter vom 03. Februar 2017 berichtet hatten, weiter konkretisiert.

 

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Sie sind endlich da: Der Gesetzestext und die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum neuen AÜG

Die Praxis beschäftigt sich nun schon seit Monaten mit all den Änderungen, die uns das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seit dem 01.04.2017 beschert. Aus den folgenden Gründen war das kein leichtes Unterfangen:

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