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Aktuelles zum dualen Studium

Entscheidungen zum dualen Studium sind rar gesät.

Das gerade veröffentlichte Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2019 (Az: 5 Sa 105/18) hat jetzt eine grundsätzliche Frage geklärt, die da lautet:

Wann finden die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes Anwendung und wann nicht?

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Verlängerung der Probezeit durch Aufhebungsvertrag?!

Eine Frage, die uns in unserer anwaltlichen Praxis sehr häufig begegnet ist, ob (und wenn ja, wie) man eine sechsmonatige Probezeit noch verlängern kann. Aufgrund des gerade veröffentlichten Urteils des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz möchten wir dieses Thema nochmal aufgreifen.

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Neues zu Aufhebungsverträgen und Elternteilzeit

Es gibt neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Aufhebungsverträgen und Teilzeiten während der Elternzeit. 

1. Aufhebungsverträge

In seinem gerade im Volltext veröffentlichten Urteil vom 07.02.2019 (Az.: 6 AZR 75/18) hat das Bundesarbeitsgericht zwei Neuigkeiten verkündet:

Erste Neuigkeit: Aufhebungsverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, könnennicht nach § 355 BGB widerrufen werden. Demnach besteht auch für Aufhebungsverträge, die beispielsweise in der Wohnung des Arbeitnehmers geschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Damit hat das Bundesarbeitsgericht einen Meinungsstreit beendet, der in der betrieblichen Praxis für Verunsicherung gesorgt hat. 

Zweite Neuigkeit: Aufhebungsverträge unterliegen demGebot fairen Verhandelns. Das Gebot fairen Verhandelns leitet das Bundesarbeitsgericht aus § 241 Absatz 2 BGB (Rücksichtnahmepflicht) ab. 

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Neu: Mitgliedstaaten müssen laut EuGH Gesetze schaffen, die Arbeitgeber zu umfassenden Arbeitszeiterfassungen verpflichten!

Heute Morgen hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen eine gesetzliche Regelung schaffen, die Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

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Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist in der Welt - jetzt heißt es zügig handeln!

Bereits in unserem Newsletter vom 05.12.2018 haben wir Ihnen das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) angekündigt und die wichtigsten Punkte vorgestellt. Der damalige Gesetzesentwurf wurde nun – mit einigen Änderungen – endgültig beschlossen und bereits veröffentlicht. Das finale Gesetz finden Sie hier. Mangels Übergangsfristen gelten die Regelungen des neuen GeschGehG ab sofort! Es gilt also keine Zeit zu verlieren.

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Ausgleichsabgabe ohne Fragerecht?

Wie Sie wissen, dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten nach einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung fragen.

Diese sechsmonatige "Sperrfrist" kann zu der misslichen Situation führen, dass Sie am Zahltag für die jährliche Ausgleichsabgabe (das ist spätestens der 31.03. des Folgejahres) eine Ausgleichsabgabe zahlen, die nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe fällig geworden wäre, hätten Sie nur gewusst, dass einige Ihrer Arbeitnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt sind.

Für die betriebliche Praxis stellen sich daher zwei Fragen:

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Arbeitnehmer sind in der Regel nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre private Handynummer mitzuteilen

Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass auch Arbeitnehmer durch das neue Datenschutzrecht eine größere „Sensibilität“ für den Umgang mit ihren persönlichen Daten entwickeln werden.
Mit dazu beitragen werden sicherlich auch die Informationspflichten, die Arbeitgeber nach Art. 13 Abs. 1 (a) bis (f) der neuen DS-GVO schon bei der Erhebung von Bewerberdaten haben.

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Des Arbeitnehmers Leid ist des Arbeitgebers Freud
Wie Arbeitgeber durch taktische Maßnahmen die Trennung von frustrierten Arbeitnehmern fördern können

Ausgangspunkt dieses Beitrags ist die gerade veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2017 (Az.: 2 AZR 86/17).

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Die neue Brückenteilzeit kommt

Ende April hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für die neue Brückenteilzeit vorgelegt.
Die neue Brückenteilzeit soll in das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) integriert werden.

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Neues vom Bundesarbeitsgericht zu Spätehen- und Altersabstandsklauseln in der betrieblichen Altersversorgung

In der betrieblichen Altersversorgung hat das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zugunsten der Arbeitgeber geändert.

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