Haftungsbegrenzung von Geschäftsführern durch Ressortaufteilungen
In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.11.2018 (Az: II ZR 11/17) ging es um die wichtige Frage, wann und wie eine Geschäftsführung nach Ressorts zur Haftungsbegrenzung führen kann.
Das Problem: Größere GmbHs haben in der Regel mehrere Geschäftsführer. Nach dem Gesetz besteht grundsätzlich eine Allzuständigkeit aller Geschäftsführer für sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft. D.h.: Jeder Geschäftsführer hat die Pflicht zur Geschäftsführung im Ganzen.
1. Sind Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes? (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.03.2019, Az.: II ZR 244/17)
Der Bundesgerichtshof musste kürzlich die Frage beantworten, ob Fremdgeschäftsführer (das sind Geschäftsführer, die nicht zugleich Gesellschafter sind) Arbeitnehmer im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind.
Geklagt hatte ein Geschäftsführer, der in einer Regelung zur Beendigung seines Geschäftsführervertrages mit Eintritt in das 61. Lebensjahr eine unzulässige Diskriminierung sah.
Die Anforderungen an die Mitarbeiterinformation bei Betriebsübergangen werden weiter verschärft!
Wie Sie wissen, sind die Anforderungen an die Mitarbeiterinformation im Zusammenhang mit Betriebsübergängen nach § 613a Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden.
Nach der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.09.2018 (Az.: 21 Sa 391/18) gilt das auch für die Information über den Betriebsübernehmer.
Wir haben in letzter Zeit immer wieder von Entscheidungen berichtet, in denen es um den rechtzeitigen Zugang von Kündigungen o.ä. geht.
Von daher wissen Sie bereits, dass das nach wie vor beliebte "Einwurf-Einschreiben" nicht das Mittel der Wahl sein sollte, wenn es darum geht, dass Sie den fristgerechten Zugang einer Kündigung o.ä. im Streitfall nachweisen müssen.
Die neue Initiativlast des Arbeitgebers bei der Gewährung von Urlaubsansprüchen
In unserem Newsletter vom 19.02.2019 hatten wir bereits über die Pressemitteilung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019 (Az: 9 AZR 423/16) berichtet. Daher wissen Sie bereits, dass der Urlaub nur verfällt, wenn Sie Ihren Hinweispflichten nachgekommen sind.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner kürzlich im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 08.08.2018 (Az: 4 Sa 433/17) drei Kardinalfehler in einer arbeitsvertraglichen Gratifikationsregelung offengelegt, wie sie leider immer noch vorkommen.
In unserem Newsletter vom 22.05.2018 hatten wir Ihnen den Gesetzesentwurf zur neuen Brückenteilzeit vorgestellt und einige kritische Anmerkungen gemacht.
Leider hat der Gesetzgeber auf die Kritik an seinem Gesetzesentwurf nicht reagiert.
Passend zur Urlaubszeit hat das Bundesarbeitsgericht die nächsten Urteile zum neuen Urlaubsrecht gefällt
Heute möchten wir über aktuelle Urteile zu folgenden Themen berichten:
Welche Urlaubsvergütung müssen Sie zahlen, wenn Arbeitnehmer von der Vollzeit in die Teilzeit wechseln und noch Urlaub aus der Vollzeit haben? Wann werden Urlaubsansprüche auf- oder abgerundet? Müssen Unternehmen auch urlaubsbedingt ausfallende Mehrarbeit bezahlen?
Auf all diese Fragen hat das Bundesarbeitsgericht in drei aktuellen Urteilen jetzt Antworten gegeben...