Skip to main content

Achtung Abzocke -

Neue Betrugsmasche per Fax

Uns liegt aktuell ein Fax vor, welches an einen unserer Mandanten adressiert war.

Worum geht es?

Absender des Schreibens ist die Datenschutzauskunft Zentrale (DAZ) aus Oranienburg.

Das Fax erweckt den Eindruck, als stamme es von einer Behörde.

In dem Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, das beiliegende Formular umgehend auszufüllen und bis zum 09. Oktober „gebührenfrei an die EU-weite zentrale Faxstelle“ zu senden, um die „Anforderungen der geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen“.

Dabei sollen Angaben zu dem Unternehmen gemacht werden, wie Branche, E-Mail, Internet, Beschäftigtenzahl etc.

Das Problem bei der ganzen Sache ist nur, dass eine Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) in Oranienburg nicht existiert. Stattdessen befindet sich auf dem Formular im Kleingedruckten eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages.

Durch Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars geht der Unternehmer einen dreijährigen Vertrag für jährlich € 498,00 zzgl. USt. ein.

Dafür erhält der Unternehmer angeblich das Leistungspaket „Basisdatenschutz“, das Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO enthalten soll.

Die Masche ist nicht neu; vielleicht erinnern Sie sich an die Schreiben der "Gewerbeauskunft-Zentrale" vor einigen Jahren.
Auch in diesen Fällen war es so, dass Unternehmen und Gewerbetreibende durch die optische Aufmachung zur Unterschrift unter das Fax veranlasst werden sollen, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Durch das Vorspiegeln eines behördlichen Schreibens und der angeblichen Eilbedürftigkeit, wird beim Leser der Eindruck erweckt, es handele sich um eine erforderliche Auskunftserteilung an eine offizielle Stelle.

Wie sollten Sie sich verhalten?

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, sollten darauf keinesfalls regieren.

Bitte nehmen Sie in keiner Weise Kontakt zu dem Unternehmen auf, da dies zu Ihren Ungunsten verwendet werden könnte.

Auf etwaige Anrufe durch die DAZ sollte nicht eingegangen werden. Lehnen Sie solche Telefonate umgehend ab.

Was tun, wenn Sie das Fax bereits ausgefüllt und zurückgesendet haben?

Wenn Sie bereits Opfer der Betrugsmasche geworden sind und das Formular zurückgesendet haben, sollten Sie die Forderungen keinesfalls ungeprüft bezahlen.
Eine Abwehr der Ansprüche ist gut möglich.

  • Erstellt am .