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Sozialplanabfindungen - Welches Gehalt zählt bei der Teilzeit während der Elternzeit? 

Berechnungsgrundlage für Sozialplanabfindungen ist in der Regel das monatliche Grundgehalt zu einem bestimmten Stichtag.

Aber was ist, wenn die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer zum Stichtag Teilzeit während der Elternzeit macht?

Zählt dann das zum Stichtag maßgebliche Teilzeitgehalt? Oder muss man trotz Stichtag auf das vor der Teilzeit maßgebliche Vollzeitgehalt abstellen?

Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage zugunsten des Vollzeitgehalts und damit zugunsten der Arbeitnehmer beantwortet und hierfür folgende einleuchtende Begründung gegeben:

Würde man auf das Teilzeitgehalt abstellen, wären Elternzeitler in Teilzeit während der Elternzeit schlechter gestellt als Elternzeitler ohne Teilzeit.

Auch bei Sozialplanabfindungen steckt der Teufel folglich im Detail.

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Bettina Steinberg          Dr. Mona Geringhoff          Lydia Voß

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