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Arbeitsverträge im Fokus

Aufgrund neuer Gesetze und aktueller Rechtsprechung tun Sie gut daran, Ihre Arbeitsverträge auf Vordermann zu bringen.
Die gilt auch und insbesondere für vertragliche Regelungen, die noch nicht so im Fokus von Personalern stehen:

Dienstwagenregelungen sollten überarbeitet werden, weil
- es aktuelle Rechtsprechung zur Vergütungspflicht von Lenkzeiten gibt,
- nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Erfassung aller vergütungspflichtigen Arbeitszeiten droht.
- es gesetzliche Neuregelungen zur Versteuerung gibt, die sich auf die Vertragsgestaltung auswirken,
- die Rechtsprechung neue Anforderungen an den Widerruf der Nutzung von Dienstwagen stellt, die ebenfalls vertraglich abgebildet werden müssen,
- es neue Rechtsprechung zu Unfällen mit dem Dienstwagen gibt,
- Dienstwagen auch bei Gehaltspfändungen eine gefährliche Rolle spielen können, die man vertraglich entschärfen kann.

Fortbildungen werden im Wettbewerb um junge Talente immer wichtiger. Deshalb sollten Sie wissen, wie Sie Fortbildungsvereinbarungen richtig gestalten, zumal wenn sich Ihr Investment durch einen Verbleib des Arbeitnehmers im Unternehmen amortisieren soll.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie die neue Rechtsprechung zu insbesondere folgenden Themen kennen:
- Länge der Bindungsfristen,
- Mitteilung der Fortbildungskosten,
- Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung; hier gibt es eine aktuelle Rechtsprechung, nach der Sie trennscharf zwischen den einzelnen  Beendigungsgründen differenzieren müssen, damit überhaupt eine Rückzahlungsverpflichtung besteht.

Flexible Vergütungsmodelle sind nach dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ ebenfalls nicht mehr hinwegzudenken. Um so wichtiger ist es, dass Sie Ihre Flexibilisierungsmöglichkeiten auch vertraglich korrekt abbilden. Denn sonst macht die Rechtsprechung aus Ihrer Variablen schnell ein Fixgehalt.
Flexible Vergütungsmodelle gelingen daher nur, wenn Sie die aktuelle Rechtsprechung kennen und vor allem auch richtig in Ihren Verträgen / Zusatzvereinbarungen abbilden.
Das betrifft auch und insbesondere folgende Themen, zu denen es ebenfalls neueste Rechtsprechung gibt:
- Die unterschiedliche Behandlung von leistungs-/erfolgsbezogenen Variablen und
  solchen, die das nicht sind,
- die neuesten Anforderungen an die Gestaltung von Widerrufsgründen,
- die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu zielorientierten Boni,
- die Beachtung der neuesten Rechtsprechung zu sogenannten Stichtagsregelungen im tariflichen und außertariflichen Bereich (zu diesem Thema haben wir etliche Verfahren geführt, so dass wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung aus erster Hand schildern können).

Der Schutz Ihres Know-How ist wichtig. Deshalb dürfen sich alle Unternehmen über das gerade in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisgesetz freuen.
Dadurch werden Ihnen nämlich mehr Möglichkeiten als bisher zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse gegeben.
Der Pferdefuß aber ist:
Damit Sie diesen Schutz genießen können, müssen Sie einiges bei der Vertragsgestaltung tun. Die bisher üblichen Verschwiegenheitsregelungen können Sie jedenfalls nicht mehr verwenden. Außerdem müssen Sie auch über die Vertragsgestaltung hinaus in Zukunft einiges tun, um effektiv gegen Arbeitnehmer vorgehen zu können, die gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen.

Zum Know-How-Schutz gehören mittlerweile auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote. Auch hier gibt es neue Rechtsprechung, die Sie nicht nur kennen, sondern auch in Ihren Vereinbarungen abbilden müssen.
Dazu gehört auch die neue Sonderbehandlung von Wettbewerbsverboten mit Geschäftsführern.

Damit Sie alle diese Themen richtig umsetzen, bieten wir die folgenen drei Workshops an:

28.06.2019, Köln, Teil 1: Dienstwagenvereinbarungen, Fortbildungsvereinbarungen, Arbeitnehmerdarlehen
06.09.2019, Köln, Teil 2: Sonderzahlungen, Zielvereinbarungen
11.10.2019, Köln, Teil 3: Verschwiegenheitsregelungen nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz, Wettbewerbsverbote, Nachträgliche Wettbewerbsverbote, Abwerbeverbote

Der Preis pro Veranstaltung / Person beläuft sich auf 390,00 Euro plus Mehrwertsteuer. Im Preis eingeschlossen ist (wie immer) eine ausführliche und praxisgerecht aufbereitete Schulungsunterlage, Getränke und ein Mittagsimbiss.
 
Wenn Sie zwei Veranstaltungen buchen, bekommen Sie einen 10%-igen Rabatt. Und wenn Sie zu allen drei Veranstaltungen kommen, gibt es einen Nachlass von 20%.

Ihre Anmeldungen nehmen wir gerne über unsere Website, hier der Link https://www.steinberg-arbeitsrecht.de/de/seminare/arbeitsrechtliche-schulungen oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen.
 
Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Bettina Steinberg          Dr. Mona Geringhoff         Lydia Voß          Adrian Schimpf

 

 

 

 

 

 

 

 

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