Workshop-Reihe: Umgang mit kranken Beschäftigten
Wir werden
- in drei aufeinanderfolgenden Wochen direkt nach den NRW-Sommerferien
- an drei festen Terminen
- à jeweils 90 Min
- für EUR 70,00 netto pro Termin (aber nur EUR 140,00 netto für alle drei Termine)
praxisgerechte Video-Workshops rund um kranke Beschäftigte veranstalten – Fragen sind dabei ausdrücklich erwünscht!
Worum geht es:
Da der Krankenstand in vielen Unternehmen hoch ist, befassen wir uns fast täglich mit dem Thema, sprechen mit Personalabteilungen, Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen, um gemeinsam Konzepte zu entwickeln.
- In den vielen Gesprächen haben wir festgestellt, dass überall immer noch Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema bestehen: Was kann und darf man als Arbeitgeber?
Die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die den Unternehmen bei Zweifeln an der AU in die Hände spielt, kennen zwar viele. Aber es fehlen Konzepte dazu, wie man damit umgehen bzw. wie man diese neue Rechtsprechung effektiv umsetzen kann. - Festgestellt haben wir außerdem, dass vielen der Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit nicht bewusst ist. So ist vielfach unbekannt, dass es in manchen Konstellationen auch heute schon eine Art Teilarbeitsunfähigkeit gibt, die Unternehmen nutzen können.
- In arbeitsvertraglicher Hinsicht (und weil der Gesetzgeber manch eine Bestimmung nicht an die neue eAU angepasst hat) kann ebenfalls einiges getan werden; auch das ist noch nicht überall passiert.
Das sind nur einige Punkte, die Personalverantwortliche kennen sollten. Deshalb haben wir entschieden, unser Wissen und unsere Erfahrungen in der dreiteiligen, kompakten Workshopreihe mit Ihnen zu teilen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dabei sind!
Auch hier gilt im Übrigen „Teilnehmer werben Teilnehmer“: Bringen Sie jemanden aus einem anderen Unternehmen mit, der unsere Seminare noch nicht besucht hat, erhalten Sie auf die nächste Veranstaltung 20% Nachlass.
Termine und Themen für die drei Workshops:
Arbeitsunfähigkeit und Gesundheitsmanagement
1. Krank = arbeitsunfähig?
- Nicht jede Erkrankung führt zur Arbeitsunfähigkeit.
- Was heißt das für die Beschäftigten?
- Und was heißt das für den Arbeitgeber? Welche Auskunftsrechte haben Sie?
- „Teil-AU“?!
- Was tun, wenn Beschäftigte trotz AU arbeiten wollen?
2. Nebenpflichten der Beschäftigten bei Arbeitsunfähigkeit
3. Betriebliches Gesundheitsmanagement/ Strategien zur Reduzierung von AU-Tagen:
- Prävention
- Kümmern im Einzelfall
- AU-Missbrauchsmanagement
Arbeitnehmerpflichten rund um Krankheit
1. Anzeigepflicht: AU und Dauer; und zwar
- sobald sie wissen, dass sie nicht arbeiten können,
- schon bevor die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird und
- sogar schon vor dem Tag, an dem sie arbeitsunfähig ausfallen. Was bedeutet das konkret? Fallbeispiele
- Was tun bei Verstößen?
2. Feststellungspflicht: Der (virtuelle) Arztbesuch:
- Wann muss eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden?
- Welche Möglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber, den Zeitpunkt vorzuverlegen und wann sollten Arbeitgeber das idealerweise tun?
- (Welche Rolle spielt der Betriebsrat hierbei?)
- Was tun bei Verstößen?
3. Vertragsgestaltung
Infolge der neuen BAG-Rechtsprechung und der nur unzureichenden Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die neue eAU sind vertragliche Regelungen sinnvoll.
Wann endet die Lohnfortzahlung? Und welche Rechte haben Sie, um festzustellen, dass Sie nicht (mehr) zur Lohnfortzahlung verpflichtet sind?
1. Ende der Lohnfortzahlung – Fortsetzungserkrankung und einheitlicher Verhinderungsfall:
- Nicht jede neue Erstbescheinigung bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber erneut Lohnfortzahlung leisten müssen.
- Welche (Auskunfts-)Rechte haben Sie gegenüber den Beschäftigten?
2. Berechtigte Zweifel an einer AU:
- Wann ist der Beweiswert einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit erschüttert?
- Was können, ja sollten Sie in solchen Fällen tun?
3. Masterplan
Wie könnte Ihr Masterplan in all diesen Fällen aussehen?
Pro Veranstaltung veranschlagen wir pro Teilnehmer EUR 70,00 netto. Entscheiden Sie sich zur Buchung aller drei Veranstaltungen, müssen Sie nur zwei bezahlen, es wären also dann EUR 140,00 netto.