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Die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente

Die Kombination der neuen „Rentner-Befristung“ mit den Steuervorteilen der sogenannten Aktivrente ist für beide Seiten besonders attraktiv. Die wichtigsten Informationen zu den neuen Befristungsmöglichkeiten für Regelaltersrentner sowie zur Aktivrente haben wir bereits in unserem Beitrag vom 11.12.2025 für Sie zusammengestellt.
 
Nun hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage zur Aktivrente sehr hilfreiche FAQ veröffentlicht. Den Link zu den FAQ finden Sie hier.
 
Diese FAQ sind sehr zu empfehlen, da dort praxisrelevante Detailfragen beantwortet werden, die
➡️ für beide Seiten,
➡️ für Beschäftigte und
➡️ für Arbeitgeber
interessant sind.
 
Hier ein paar Beispiele für Detailfragen, die in den FAQ beantwortet werden:
➡️ Können auch Midi-Jobber von der Aktivrente profitieren?
➡️ Kann die Aktivrente in Anspruch genommen werden, wenn jemand bisher selbstständig tätig war und nun eine nichtselbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte?
➡️ Kann die Aktivrente auch bei vorgezogener Rente genutzt werden?
➡️ Was passiert, wenn es zeitgleich mehrere Arbeitgeber gibt?
➡️ Sind Abfindungen und Nachzahlungen im Rahmen der Aktivrente steuerfrei?
➡️ Sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) steuerfrei?
➡️ Können nicht genutzte Freibeträge in Folgemonate übertragen werden?
➡️ Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Lohnsteuerberechnung?
➡️ Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Sozialversicherungsbeiträge?
➡️ Gilt die Aktivrente auch, wenn der Arbeitnehmer im Ausland sozialversicherungspflichtig ist?
 
Bei den von uns vertretenen Unternehmen kommt das Kombimodell jedenfalls gut an.
Da der Gesetzgeber die neue „Rentner-Befristung“ (unnötig) kompliziert gestaltet hat, muss man hier allerdings aufpassen. Deshalb lieber einmal zu viel als zu wenig die Fachleute fragen.

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