Arbeitsrecht
Die Vielfalt unserer Mandatsstruktur spiegelt sich in unserem Leistungsangebot wider, mit dem wir sowohl großen Konzernen als auch mittleren und kleinen Unternehmen gerecht werden.
- Wir sind das Back-Up von Personalabteilungen, wenn der Teufel im arbeitsrechtlichen Detail steckt.
- Unternehmen mit kleinen (oder gar keinen) Personalabteilungen unterstützen wir beim arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft.
Um die arbeitsrechtliche Beratung für diese Unternehmen kalkulierbar zu machen, bieten wir auch eine „Hotline“ an, in der spontan oder zu festgelegten Terminen pro Woche oder Monat Fragen gesammelt und gebündelt beantwortet werden können. - Wir entwickeln und gestalten Arbeitsverträge, die individuell zu Ihrem Unternehmen passen und aktualisieren diese laufend.
- Wir entwickeln mit Ihnen Konzepte für die Arbeitswelt 4.0, die Ihnen im Recruiting-Prozess Wettbewerbsvorteile bieten, aber gleichsam zu Ihrem Unternehmen passen.
- Eine besondere Expertise haben wir außerdem in der möglichst „geräuschlosen“ Abwicklung von (größeren) Personalabbaumaßnahmen in Unternehmen mit und ohne Betriebsrat.
- Freilich unterstützen wir auch bei größeren Umstrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Vorbereitung von Betriebsübergängen.
- Wenn in Unternehmen erstmalig eine Interessenvertretung eingerichtet werden soll, können wir Sie hierzu rechtlich, aber auch strategisch beraten.
- Und Unternehmen, in denen bereits ein Betriebsrat existiert, unterstützen wir bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Auch in der Durchführung von Einigungsstellenverfahren haben wir die erforderliche Erfahrung, um Ihr Unternehmen bestmöglich zu vertreten.
- Bei der interessengerechten Verhandlung und handwerklich sauberen Umsetzung von Haustarifverträgen können Sie ebenfalls auf uns zählen.
- Gute Beratungsleistungen können die Erfolgsaussichten gerichtlicher Auseinandersetzungen zwar optimieren, diese aber leider nicht ausschließen. Die gerichtliche Vertretung, bei der wir jede Fuge auskehren, ist daher auch fester Bestandteil unseres Leistungsspektrums; sowohl im individualrechtlichen als auch im kollektiven Bereich.
Mit den Besonderheiten von Geschäftsführern und Vorständen befassen wir uns auf beiden Seiten. Das heißt, dass wir sowohl die Interessen von Unternehmen gegenüber Geschäftsführern oder Vorständen als auch die Interessen von Geschäftsführern und Vorständen vertreten, sei es in der Beratung oder vor Gericht.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Die Erstellung von Geschäftsführern- und Vorstandsverträgen, die man – gerade was die GmbH-Geschäftsführung betrifft – nicht mehr nur gesellschaftsrechtlich betrachten darf.
- Die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status, insbesondere von GmbH-Geschäftsführern, die gleichzeitig an der Gesellschaft beteiligt sind.
- Die Trennung von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Organen; ggf. auch gerichtlich.
Die Beratung von Führungskräften unterhalb der Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene ist ein ebenso wichtiger Teil unserer Tätigkeit, zumal wenn es um die in vielerlei Hinsicht wichtige Frage geht, ob eine Führungskraft leitender Angestellter ist oder aber nicht.
Umfangreiche Kenntnisse dürfen Sie auch im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Freelancern von uns erwarten.
- Wir loten das Risiko einer „Scheinselbstständigkeit“ für Sie aus,
- führen gegebenenfalls Statusfeststellungsverfahren durch und
- unterstützen Sie bei der Entwicklung von Konzepten und der Erstellung von Verträgen, die Ihre Risiken minimieren.
Ansprechpartner
+49 (0)221. 94 40 36 - 11
+49 (0)221. 94 40 36 - 28
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