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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise am 03.04.2020

Viele Unternehmen müssen Kurzarbeit machen. Um den Unternehmen und auch den Arbeitsagenturen die Arbeit im Umgang mit dem Kurzarbeitergeld zu erleichtern, hat die Bundesagentur für Arbeit daher jetzt auch eilig ihre Formulare etc. zur Durchführung von Kurzarbeit und Erlangung von Kurzarbeitergeld angepasst.

Wir möchten Ihnen in diesem Newsletter gerne den Weg zu den aktuellen Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit weisen:

  • Das Formular zur Anzeige von Kurzarbeit finden Sie hier.
  • Den speziellen Leistungsantrag KUG-Corona erhalten Sie hier.
  • Die Anlage zum Leistungsantrag ist hier veröffentlicht.
  • Die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes sehen Sie hier.
  • Die allgemeinen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind hier veröffentlicht.
  • Und die besonderen Weisungen zum KUG-Corona von Ende der letzten Woche können Sie hier nachlesen.

Trotzdem - und wer kann das der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit angesichts der sich überschlagenden Ereignisse und der Besonderheiten dieser Krise verdenken - wirft die Kurzarbeit in der Corona-Krise noch einige offene Fragen auf.

Wenn Sie insoweit Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.
 
Bettina Steinberg & Team

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