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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise am 23.04.2020

Gestern Nacht hat die Bundesregierung folgende, arbeitsrechtlich relevante Beschlüsse gefasst:

1. Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld soll angehoben werden. Dies soll allerdings in Abhängigkeit von Umfang und Dauer der Kurzarbeit geschehen:

  • Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes betrifft Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert ist. 
  • Für diese Arbeitnehmer wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Kurzarbeitsmonat auf 70% bzw. 77% (für Haushalte mit Kindern) erhöht. 
  • Ab dem 07. Monat gibt es für diese Arbeitnehmer dann eine weitere Erhöhung auf 80% bzw. 87%.
  • Die vorgenannten Regelungen sollen bis längstens Ende 2020 gelten. 

2. Erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten (ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld) für Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen ausgeweitet werden.
Bisher sind solche Hinzuverdienstmöglichkeiten ja nur für anderweitige Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen vorgesehen (siehe auch unseren Newsletter vom 25.03.2020). 

3. Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Alle Arbeitnehmer, die derzeit arbeitslos sind, werden es in der Krise natürlich schwer haben, einen neuen Job zu finden. 
Deshalb soll auch die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I verlängert werden, und zwar um 3 Monate und nur für diejenigen Personen, deren Arbeitslosengeldanspruch zwischen dem 01.05. und dem 31.12.2020 enden würde. 


Aufgrund dieser Beschlüsse sind Gesetzesänderungen erforderlich, die sicherlich kurzfristig von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. 

Außerdem hat die Bundesregierung gestern Nacht weitere Hilfen beschlossen. 
So sollen bedürftige Schüler einen Zuschuss von € 150,00 für die Anschaffung von mobilen Geräten für das Home-Schooling bekommen. 
Die Gastronomen können sich, wenn sie denn wieder öffnen dürfen, auf einen auf 7% reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen freuen.
Und kleine und mittelständische Unternehmen sollen zu erwartende Verluste mit den bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnen dürfen. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden und melden uns spätestens wieder bei Ihnen, wenn die genannten Beschlüsse Gesetz geworden sind. 


Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund.

 
Bettina Steinberg & Team

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