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Corona-Update: Änderungen der Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus und zur Johnson & Johnson-Impfung – Arbeitgeber müssen ihre 3G-Kontrolle anpassen

Einige Änderungen der letzten Tage geben uns Anlass für ein Corona-Update, um Sie auf den neuesten Stand zu bringen.

Genesenenstatus nur noch 3 Monate anstelle von 6 Monaten gültig

Die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus wurde von 6 auf 3 Monate (bzw. 90 Tage) reduziert. Bei der konkreten Berechnung muss man aber etwas genauer hinschauen.

So rechnen Sie richtig:

  • Der Test (PCR), mit dem das Virus nachgewiesen wurde, muss mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegen.
  • Die 90 Tage Gültigkeit beginnen ebenfalls am Tag der Testabnahme.
  • Im Ergebnis führt das dazu, dass die Gültigkeitsdauer auf die Tage 28 bis 90 nach dem Test beschränkt ist und folglich lediglich 62 Tage (also etwa zwei Monate) beträgt.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Kontrolle von 3G am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben jetzt – je nachdem, wie sie die Kontrolle durchführen bzw. durchgeführt haben – folgende To-dos:

  • ­Haben Arbeitgeber sich den Nachweis und das Gültigkeitsdatum notiert, müssen sie nur überprüfen, ob diese Nachweise unter Berücksichtigung der verkürzten Gültigkeitsdauer immer noch gültig sind. Hierfür müssen sie von dem bisherigen Gültigkeitsdatum 90 Tage abziehen, um das neue Gültigkeitsdatum zu erhalten.
  • ­Bei den Beschäftigten, bei denen Arbeitgeber täglich eine Nachweiskontrolle durchführen (z. B. mithilfe eines Scanners am Eingang), reicht es jetzt nicht mehr aus, die digitalen Zertifikate (datensparsam) nur mit der CoV-Pass-App zu scannen. Denn: Die neue Gültigkeitsdauer ist blöderweise noch nicht in der App hinterlegt, so dass abgelaufene Genesenennachweise immer noch als gültig angezeigt würden.
  • Bis das Problem behoben ist (laut Gesundheitsministerium wird an einer Lösung gearbeitet), müssen daher alle Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Beschäftigten ihnen (zusätzlich zum Scan mit der App) Einblick in die Zertifikate geben, damit sie „manuell“ errechnen können, ob ein Genesenenzertifikat noch gültig ist. Zur manuellen Berechnung siehe oben.

Impfstatus in Deutschland trotz EU-Regelung noch unbegrenzt gültig

Anders als der Genesenenstatus ist der Impfstatus in Deutschland derzeit noch unbegrenzt gültig. Zwar wurde auf EU-Ebene mit Wirkung ab 01.02.2022 eine begrenzte Gültigkeit der EU-Impfzertifikate beschlossen. Dies wird sich zunächst aber nur im Ausland auswirken, nicht jedoch innerhalb Deutschlands bei der Kontrolle von 2G oder 3G-Nachweisen. Für die 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz gilt also weiterhin, dass Impfzertifikate unbegrenzt gültig sind. Es gibt lediglich eine technische Gültigkeitsbegrenzung für digitale Nachweise, da in den Apps eine beschränkte Gültigkeitsdauer von 12 Monaten vorgesehen ist. Danach müsste der Nachweis aktualisiert werden, was derzeit aber technisch noch nicht vorgesehen ist.

Unabhängig davon ist jedoch absehbar, dass das RKI kurz- bis mittelfristig auch eine Gültigkeitsdauer für Impfzertifikate einführen wird. Arbeitgeber sind also gut beraten, schon jetzt darauf hinzuwirken, dass die Beschäftigten – sofern noch nicht geschehen – der Hinterlegung des Nachweises zustimmen; so sind Sie auch auf zukünftige Änderungen vorbereitet.

Eine Johnson & Johnson Dosis reicht nicht mehr

Außerdem hat das RKI entschieden, dass eine Dosis des Impfstoffs von Johnson &
Johnson nicht mehr für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Erforderlich ist in jedem Fall eine zweite Impfdosis oder die Kombination mit einer Infektion. Eine vollständige Übersicht darüber, in welchen Fällen der vollständige Schutz besteht, finden Sie auf dieser Website des RKI unter dem Punkt „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“.

Solange Arbeitgeber also nicht notiert haben, mit welchem Impfstoff ihre Beschäftigten geimpft wurden, gibt diese Änderung Anlass zu einer erneuten Prüfung der Zertifikate. Da auch diese Änderung noch nicht von der CoV-Pass-Check-App erkannt wird, müssen Arbeitgeber sich anzeigen lassen, wie viele Impfungen die Person erhalten hat. Von einem gültigen Zertifikat bei nur einer Impfung kann man nämlich auf eine Impfung mit Johnson & Johnson schließen. Die betroffenen Beschäftigten müssen den 3G-Nachweis dann anders erbringen.

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