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Update Minijobs, Mindestlohn und Aufzeichnung von Arbeitszeiten

Die Bundesregierung hat gestern ihren Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 12 ab dem 01.10.2022 sowie zur Neuregelung von Minijobs und Midijobs auf den Weg gebracht. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Über die Änderungen beim Minijob hatten wir bereits in unserem Newsletter vom 23.02.2022 berichtet. Und eventuelle Kompensationsmöglichkeiten für die Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 12 können Sie in unserem Newsletter vom 03.02.2022 nachlesen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist davon auszugehen, dass das Gesetz so beschlossen werden wird. Auch darüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Was noch wichtig ist:

Der jetzt in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf behandelt noch nicht die verschärfte Aufzeichnungspflichten bei der Arbeitszeit, über die wir in unserem Newsletter vom 22.02.2022 berichtet hatten.
Hier wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach der Kritik aus der Wirtschaft noch einmal in sich gehen und sich mit anderen Ministerien besprechen. Wörtlich heißt es beim BMAS: 

„In der heutigen Kabinettsitzung wurde zudem verabredet, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam prüfen werden, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen beziehungsweise digitalen Zeiterfassungsanwendungen übermäßig belastet werden. Hierzu soll die Entwicklung einer digitalen Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, geprüft werden.“

Wir bleiben für Sie am Ball!

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