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Irrungen und Wirrungen – Let’s do it – Fair Pay

Hand auf’s Herz: Glauben Sie, dass das Thema Fair Pay überbewertet wird? Dass Ihr Unternehmen davon ohnehin nicht so schlimm getroffen wird, weil Sie schon vieles richtig machen? Und dass Sie nichts zu befürchten haben, weil bei Ihnen einige Frauen sogar mehr verdienen als ihre männlichen Kollegen?

Da möchten wir natürlich nur ungern widersprechen.

Aber lassen Sie uns heute einmal einige aus unserer Erfahrung besonders verbreiteten Irrtümer aufgreifen:

1. „Wir haben weniger als 200 Beschäftigte, deshalb sind wir fein raus. Auskünfte zur Entgelttransparenz müssen wir im Moment noch gar nicht erteilen.“
Das ist zwar formal richtig, aber zu kurz gedacht! Denn wenn jemand das höhere Gehalt eines vergleichbaren Kollegen/einer Kollegin des jeweils anderen Geschlechts bereits kennt, haben Sie ein Problem: Allein dieser Befund kann ausreichen, um eine geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung zu indizieren, die Sie widerlegen müssen! Und das macht Arbeit… Einigermaßen gelassen kann man solchen Prozessen nur dann entgegensehen, wenn man ein transparentes, nach objektiven Kriterien erstelltes Arbeitsbewertungsverfahren vorweisen kann, das im konkreten Fall zu den beanstandeten Gehaltsunterschieden geführt hat.

2. „Bei uns macht jeder etwas anderes, deshalb kann man die Gehälter gar nicht 1 zu 1 miteinander vergleichen.“
Das ist leider falsch. In den Vergleich einbezogen werden nämlich gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten. Und gleichwertig können auch ganz unterschiedliche, verschiedenartige Arbeiten sein, wenn sie trotz aller Unterschiede die gleiche Wertigkeit haben.  So könnten laut Europäischen Gerichtshof z.B. die Tätigkeiten von Hebammen und Krankenhausingenieuren gleichwertig sein, oder die von Logopädinnen, klinischen Psychologen und leitenden Apothekern. Ob sie auch wirklich gleichwertig sind, kann am besten durch ein Arbeitsbewertungsverfahren ausgemacht werden.

3. „Unterm Strich verdienen alle vergleichbaren Beschäftigten in etwa dasselbe. Der Eine bekommt dann zwar z.B. Urlaubsgeld, die Andere ein 13. Gehalt, aber in Summe tut sich da kein Unterschied auf.“
Das ist unter dem Gesichtspunkt Fair Pay leider schlecht. Denn jeder Gehaltsbestandteil wird einzeln betrachtet und verglichen! Der Grundsatz der Entgeltgleichheit gilt für das Grundgehalt und jeden weiteren einzelnen Gehaltsbestandteil. Kommt es hart auf hart, müssen Sie beiden/allen Urlaubsgeld und ein 13. Gehalt bezahlen.


4. „Dem Auskunftsrecht, das ab 2026 für alle großen und kleinen Unternehmen kommen soll, sehen wir gelassen entgegen. Erstens ist 2026 weit weg und zweitens können wir jedem und jeder genau erklären, weshalb er/sie bekommt, was er/sie bekommt.“
Hier sagen wir nur: Tempus fugit… Ganz davon abgesehen wird es nicht ausreichen, dass Sie konkrete Gehälter „erklären“ können. Sie müssen Durchschnittsgehälter vergleichbarer Beschäftigter, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, offenlegen. Und wenn es im Einzelfall Abweichungen geben sollte, müssen diese anhand objektiver, diskriminierungsfreier Kriterien gerechtfertigt werden können. Auch hier wird am Ende nur ein belastbares Verfahren bzw. System helfen können. Das werden Sie im Übrigen auch dann brauchen, wenn Sie künftig Bewerbern im Vorstellungsgespräch proaktiv Auskunft zum Verdienst geben müssen.

5. „Der Median der Gehälter in unserem Unternehmen ist bei Frauen und Männern gleich. Damit sind wir aus dem Schneider.“
Das ist in der Tat eine sehr spannende Aussage, die auf den ersten Blick durchaus richtig ist. Aber auch hier ist zu bedenken: Ein Mann, der weniger als der weibliche Median verdient, kann immer noch eine Diskriminierung behaupten, mit der man sich dann im Einzelfall auseinandersetzen muss.

Natürlich möchten wir keine Panik verbreiten. Aber wir möchten eben auch verhindern, dass Sie sich ohne Grund in Sicherheit wiegen…. Uns ist es wichtig, Sie für das Thema zu sensibilisieren, denn eines ist klar: In absehbarer Zeit wird die Entgelttransparenz alle Unternehmen treffen.


Wenn Sie sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, laden wir Sie herzlich zu unserem kostenlosen Workshop am 25.09.2024 um 10 Uhr ein, für den Sie sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anmelden können.

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