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BAG zur Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben - Das Urteil im Volltext

Wie versprochen sind wir am Ball geblieben: Anfang der Woche hat das BAG seine Urteilsbegründung veröffentlicht, den Volltext können Sie hier nachlesen.

Leider sind wir aber nicht schlauer als zuvor:

Das BAG hat ausdrücklich offengelassen, ob das Einwurf-Einschreiben als Beweis des ersten Anscheins taugt, wenn der Arbeitgeber Ein- und Auslieferungsbeleg vorlegen kann.

Stattdessen hat sich das BAG nur der Vorinstanz angeschlossen und festgestellt, dass die Vorlage von Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus (ohne Reproduktion des Auslieferungsbelegs) jedenfalls nicht ausreichend ist.

Es bleibt also dabei:

⚠️ Stellen Sie Schreiben, deren Rechtsfolge von der Zustellung im Original abhängt, lieber per Boten zu.

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