Am 01.05.2025 kommt sie: Textform bei der Elternzeit
Achtung an alle Eltern und Personaler: Ab dem 01.05.2025 sind die Formerleichterungen beim Elternzeitverlangen und rund um Anträge auf Teilzeit während der Elternzeit in Kraft. Die bislang geltende Schriftform („wet ink“) ist dann durch Textform (z. B. E-Mail) ersetzt.
Aber Augen auf: Wie fast immer im Elternzeitrecht wird an das Geburtsdatum des Kindes angeknüpft – die im Folgenden dargestellten Neuerungen gelten also nur für Elternzeiten und Teilzeiten während der Elternzeit für die Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren sind bzw. werden. Für alle Kinder, die vor dem 01.05.2025 geboren sind, bleibt es bei der alten Gesetzeslage, also der Schriftform!
Deshalb sind alle Beteiligten gut beraten, ab jetzt besonders genau darauf zu achten, für welches Kind mit welchem Geburtsdatum Elternzeit verlangt oder Teilzeit während der Elternzeit beantragt wird. Da Elternzeiten bis zum 8. Geburtstag des Kindes möglich sind, haben es alle Beteiligten also mit einem sehr langen Übergangszeitraum zu tun …
Nun knüpfen wir gerne an unseren Newsletter vom 24.10.2024 an und fassen zusammen:
➡ Für das Elternzeitverlangen gilt ab dem 01.05.2025 Textform, § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz neue Fassung.
Das bedeutet, dass nun (anders als bisher) auch der Sonderkündigungsschutz durch eine entsprechende Mitteilung in Textform ausgelöst wird. Für Beschäftigte sind das gute Nachrichten.
➡ Auch für den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit genügt nun Textform, § 15 Absatz 5, Absatz 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz neue Fassung. Diese Erleichterung macht uns ein wenig Sorge, denn es steht zu befürchten, dass diese Anträge jetzt mit (noch) weniger Sorgfalt formuliert werden und deshalb der praktische Umgang erschwert wird. Auch dazu verweisen wir auf unsere bisherige Berichterstattung, und zwar vom 01.02.2024.
➡ Will der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen, kann er das innerhalb der im Gesetz genannten Fristen mit Begründung ebenfalls in Textform tun.
Unser Rat an alle Beteiligten: Bleiben Sie bei allen Erklärungen rund um die Elternzeit so sorgfältig und besonnen wie bisher und lassen Sie sich von der Formerleichterung nicht zu einem laxen Umgang und ungenauen Formulierungen verführen – denn das kann für beide Seiten unangenehme Folgen haben.
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