Arbeitsrechtliche Schulungen
30 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht, 20 Jahre Seminarerfahrung. Die tägliche Praxis und eine Rechtsprechung, die ständig im Fluss ist, waren und sind für uns Antrieb, eine Seminarreihe aufzubauen, die Ihnen alle für die Personalarbeit wichtigen Themen des Arbeitsrechts verständlich und praxisnah erklärt:
Da der Schulungsbedarf in den Unternehmen unterschiedlich groß ist und viele Unternehmen gerade jetzt auf die Kosten schauen müssen, bieten wir drei Kategorien von Workshops an:
- Unsere Spotlights: In diesen Veranstaltungen werden wir uns einem ausgewählten Spezialthema widmen.
- Unsere Kurzworkshops: In dieser Workshop-Kategorie wird ein Themenkomplex kompakt und umfassend behandelt.
- Unsere großen Workshops: In unseren althergebrachten großen Workshops befassen wir uns ausführlich mit themenübergreifenden Materien wie z. B. „Daily HR-Business“, „Betriebsbedingte Kündigung“, „Trennungsvereinbarungen“, „Mutterschutz und Elternzeit“, „Betriebliches Eingliederungsmanagement“, „Datenschutz“ und vieles andere mehr.
Zu jeder dieser Veranstaltungen gibt es eine sehr umfangreiche, aber dennoch sehr praxisorientiert und -gerecht aufbereitete Schulungsunterlage.
Unsere Veranstaltungen heißen bewusst Workshops. Denn Interaktion ist uns wichtig. Deshalb führen wir alle Veranstaltungen in kleineren Gruppen von bis zu 15 Personen durch.
Dabei sind Online-Workshops mittlerweile Standard – auch bei uns. Weil der persönliche Kontakt aber nicht zu kurz kommen soll, bieten wir unsere Workshops hybrid an: Sie entscheiden, ob Sie bei uns in Köln live vor Ort dabei sein möchten oder sich online zuschalten. Da die Plätze vor Ort begrenzt sind, gilt hier das Motto: „First come, first served.“
Ebenso wichtig ist uns ein möglichst großer Lerneffekt. Deshalb leben unsere Workshops davon, rechtliche Themen, gepaart mit der aktuellen Rechtsprechung, praxisgerecht aufzuarbeiten. Unser Ziel ist es, unseren Teilnehmenden das Wissen zu vermitteln, das sie benötigen, um viele Fälle in der täglichen Praxis lösen zu können.
Aktuelle Termine
Ausgebucht!
Viele Arbeitgeber gehen beunruhigt in das neue Jahr – die Wirtschaftskrise hat leider schon viele Unternehmen getroffen, andere sehen für die nahe Zukunft schwarz oder zumindest dunkel.
Auftragsrückgang, Auftragswegfall, fehlendes Neukundengeschäft, Probleme mit Zulieferern, die allgemeine Konjunktur, generelle Unsicherheit, schnelle Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, KI, Zölle und vieles mehr: Die Liste möglicher Ursachen für eine angespannte wirtschaftliche Situation im eigenen Unternehmen ist lang und individuell.
Was tun? Wenn alle Maßnahmen ausgereizt scheinen, setzt der Rotstift am Personal an. Aber Stopp: Handeln Sie – im Interesse des Unternehmens und der Betroffenen – nicht voreilig, sondern mit Bedacht! „Think first“ lautet die Devise. Blöd, wer Fachkräfte wegen einer Auftragsflaute entlässt, für den dann geangelten Großauftrag aber keine Fachkräfte mehr bekommt… oder wer über Kurzarbeit lange Zeit den Stillstand verwaltet, obwohl betriebsbedingte Kündigungen unumgänglich sind.
Natürlich spielen auch rechtliche Erwägungen beim „Think first“ eine Rolle. Denn gerade beim aktuell viel beklagen Auftragsrückgang ist die Abgrenzung zwischen betriebsbedingter Kündigung und Kurzarbeit rechtlich schwierig.
Deshalb möchten wir Ihnen gerne helfen, Ihre Möglichkeiten auszuloten. Ganz konkret:
- Kurzarbeit oder Kündigung?
- Was geht wann und was gilt es zu beachten?
- Was treibt Ihr Unternehmen um?
Darum und um Ihre Fragen soll es in unserem Online-Workshop am 21.01.2025 von 10:00 bis 11:30 Uhr gehen. Ziel des Workshops inklusive Fragerunde ist es, Ihnen eine Orientierung zu geben und aufzuzeigen, wann die Reise in welche Richtung geht.
Im Anschluss an den Workshop gibt es wieder eine schriftliche Zusammenfassung des Besprochenen als Wegweiser.
Da die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung Arbeit macht, bitten wir um Verständnis, dass wir für die Teilnahme am Workshop eine kleine Kostenpauschale in Höhe von EUR 50,00 + USt erheben.
Diese Veranstaltung ist ausgebucht. Wenn Sie sich für das Thema interessieren, sprechen Sie uns gerne an.
Online-Workshop am 04.02.2025: „Trennung ohne Kündigungsgrund “
In unserem Beitrag "Das kleine Einmaleins der einvernehmlichen Trennung von Beschäftigten" vom 08.01.2025 hatten wir es schon gesagt:
Die Trennung von Beschäftigten muss besonders gut vorbereitet werden, wenn es keinen "echten" Kündigungsgrund gibt.
Bestes Beispiel ist die chronische Unzufriedenheit mit Beschäftigten, die in dieser Allgemeinheit (wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist) kein Grund für eine Kündigung ist.
Aus unserer anwaltlichen Tätigkeit wissen wir, dass viele Unternehmen sich in der Gesprächsvorbereitung Gedanken darüber machen, wie sie daraus doch noch einen Kündigungsgrund machen können.
Die Idee, das Gespräch als Trennung ohne Kündigungsgrund (im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes) aufzuziehen, kommt dabei häufig zu kurz. Und das ist schade, haben wir doch in der Zusammenarbeit mit etlichen Unternehmen die Erfahrung gemacht, dass man mit einem offenen und ehrlichen Gespräch oft sehr viel schneller und preiswerter zum Ziel kommt.
Wie das gehen kann, möchten wir Ihnen gerne in unserem Online-Workshop am 04.02.2025 vorstellen.
Konkret soll es in dem Workshop um folgende Themen gehen:
- Erstellung eines Budgets (Abfindung etc.) für die Trennung unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien und inklusive Verhandlungspuffer.
Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie das Budget so konzipieren können, dass Beschäftigte an der Verteilung des Budgets und damit auch an ihrer Trennung mitwirken können (psychologischer Effekt!). - Gesprächsführung, wenn es keinen Kündigungsgrund gibt.
- Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?
- Was können Sie machen, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind?
Darum und um Ihre Fragen und Erfahrungen zu dem Thema soll es in unserem Online-Workshop am 04.02.2025 von 10:00 bis ca. 11:30 Uhr gehen.
Im Anschluss an den Workshop gibt es wieder eine schriftliche Zusammenfassung des Besprochenen als Wegweiser.
Da die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung Arbeit macht, bitten wir um Verständnis, dass wir für die Teilnahme am Workshop eine kleine Kostenpauschale in Höhe von EUR 50,00 + USt erheben.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Anmeldungen nehmen wir auch gerne unter
Ansprechpartner
+49 (0)221. 94 40 36 - 11
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