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Legal Tech

Um die Personalarbeit in den Unternehmen zu erleichtern, haben wir in vielen Bereichen „automatisierte“ Verfahren entwickelt:

Der automatisierte Arbeitsvertrag

Während in Unternehmen früher viele verschiedene Arbeitsvertragsvorlagen (befristet, unbefristet, Sachbearbeiter, Abteilungsleiter, etc.) existierten, heißt das neue Zauberwort Baukastenvertrag.

Der Baukastenvertrag ist ein einziger Vertrag, der all das beinhaltet, was früher zahlreiche Muster-Arbeitsverträge bewerkstelligt haben.

Um dem unterschiedlichen Regelungsbedarf Rechnung zu tragen, arbeitet der Baukastenvertrag dort, wo es Unterschiede geben kann oder soll, mit Alternativen oder Optionen.

In Zeiten des sich stetig verändernden Rechts hat der Baukastenvertrag einen entscheidenden Vorteil:

Ist aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung ein Update erforderlich, muss nur eine Vertragsvorlage angepasst werden.

Das Problem: Je mehr Alternativen und Optionen ein Baukastenvertrag hat, um den unterschiedlichen Regelungsbedarf abzudecken, desto anspruchsvoller und zeitaufwendiger ist die Ausfertigung der individuellen Verträge für Personalverantwortliche. In der Hektik des Alltagsgeschäfts geht dann schon mal etwas daneben.

Aus diesem Grund haben wir einen „automatisierten“ Baukastenvertrag entwickelt, der die ersten Praxistests in Unternehmen bereits erfolgreich überstanden hat.

Wie funktioniert der automatisierte Baukastenvertrag?

Der automatisierte Baukastenvertrag wird so von uns programmiert, dass die Individualisierung und Ausfertigung noch schneller geht als je zuvor; trotzdem handelt es sich um einen einzigen Mustervertrag, so dass Vertragsupdates nur einmal umgesetzt werden müssen und die Gefahr, eine falsche Vorlage zu wählen, gebannt ist.

Sämtliche erforderliche Informationen werden mit Hilfe eines (in der Regel einseitigen) Deckblatts abgefragt, angefangen bei den persönlichen Daten der Beschäftigten über die Angabe einer eventuellen Befristung, die Stellung im Unternehmen, individuelle Arbeitszeitreglungen und Vergütungsbestandteile, Kündigungsfristen und vieles mehr. Selbst geschlechtsspezifische Parteibezeichnungen können mit der Automatisierung innerhalb von Sekunden angepasst werden.

Da wir die Programmierung selbst vornehmen, können auf diese Weise auch alle individuellen Besonderheiten der Unternehmen abgebildet und ggf. miteinander in Beziehung gesetzt werden.

Und wenn aufgrund neuer Urlaubsrechtsprechung oder neuer gesetzlicher Vorgaben Änderungen erforderlich sind, muss man – wie gesagt – nur eine Vorlage updaten.

Der automatisierte Baukastenvertrag hat also viele Vorteile:

Er spart viel Zeit, minimiert Fehlerquellen bei der Ausfertigung individueller Verträge und erleichtert die Durchführung von Updates.

Das Urlaubs-Tool

Durch die neue Urlaubsrechtsprechung ist die Berechnung von Urlauben schwierig, komplex und zeitaufwendig geworden. Das gilt bei unterjährigem Ein- und Austritt, aber auch im Zusammenhang mit Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit. Aus unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit und den von uns durchgeführten Workshops wissen wir, dass die Berechnung nur selten richtig gelingt.

Abhilfe kann ein Urlaubs-Tool schaffen, das wir so programmieren, dass die Urlaubsansprüche gemäß den in Ihrem Unternehmen geltenden arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen automatisch richtig berechnet werden.

Die automatisierte Sozialauswahl

Die meisten Unternehmen wissen, dass im Falle von betriebsbedingten Entlassungen eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss. Was mit Blick auf einzelne Stellen noch leicht zu bewerkstelligen ist, wird bei größerer Personalabbaumaßnahmen zur Herausforderung.

Für diese Fälle hat die Rechtsprechung unterschiedliche Möglichkeiten (s. g. „Punkteschemata“) entwickelt, um die Sozialdaten der betroffenen Beschäftigten zu gewichten. So besteht die Möglichkeit, den Fokus auf das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit oder die Unterhaltsverpflichtungen zu legen und so das Ergebnis der Sozialauswahl zulässigerweise zu beeinflussen.

Wir haben ein System entwickelt, in dem verschiedene von der Rechtsprechung akzeptierte Punkteschemata hinterlegt werden, damit Unternehmen sich „per Mausklick“ die mitunter sehr unterschiedlichen Ergebnisse anzeigen lassen können.

Die Entscheidung für das eine oder andere Punkteschema lässt sich auf diese Weise schneller, aber vor allen Dingen besser treffen.

Ansprechpartner
Lydia Voß
Rechtsanwältin

+49 (0)221. 94 40 36 - 28
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