Zum Hauptinhalt springen

Die neue, steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie – erste Überlegungen für mögliche Differenzierungskriterien

Wie die Bundesregierung jüngst mitteilte, sollen Arbeitgeber kurzfristig die Möglichkeit bekommen, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu EUR 1.000,00 zu zahlen.

Arbeitgeber können die Entlastungsprämie zahlen, müssen aber nicht.

Wie bei der Inflationsausgleichsprämie wird sicher auch jetzt wieder darüber diskutiert werden, welche Differenzierungsmöglichkeiten Arbeitgeber in Anbetracht des Gleichbehandlungsgrundsatzes haben.

Wenn man vor allem die exorbitant gestiegenen Spritkosten in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis in den Blick nehmen möchte, wären z.B. folgende Differenzierungskriterien denkbar:

  • Arbeiten Beschäftigte im Homeoffice?
  • Haben Beschäftigte einen auch privat nutzbaren Dienstwagen, bei dem der Arbeitgeber ohnehin die Spritkosten trägt?
  • Haben Beschäftigte ein vom Arbeitgeber finanziertes Jobticket? Wenn nein, welche Wegstrecken müssen sie mit dem eigenen Auto zurücklegen?

Das aber nur als erste Gedanken. Warten wir das Gesetz ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Unsere Blogbeiträge gibt es auch als Newsletter. Melden Sie sich hier an und erhalten Sie aktuelle Informationen aus der Welt des Arbeitsrechts kostenfrei in Ihren Posteingang!

  • Erstellt am .