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Sie sind endlich da: Der Gesetzestext und die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zum neuen AÜG

Die Praxis beschäftigt sich nun schon seit Monaten mit all den Änderungen, die uns das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) seit dem 01.04.2017 beschert. Aus den folgenden Gründen war das kein leichtes Unterfangen:

  • Es gab noch keinen vollständigen neuen Gesetzestext, sondern nur ein sogenanntes Änderungsgesetz, bei dem man sich die Neuerung mühsam erschließen musste.
  • Es gab auch noch keine neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur neuen Rechtslage.

Kurz vor Toresschluss sind Gesetzgeber und Behörde dann aber doch "in die Pötte gekommen". Den kompletten Gesetzestext des neuen AÜG finden sie unter AÜG.

Und die neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich über den folgenden Link Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit ausdrucken.

Lesen Sie die Dokumente in Ruhe durch. Das gilt auch und vor allem für die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit, die in diesem Fall ja eine besondere Bedeutung haben; schließlich sind es die Arbeitsagenturen, die beim AÜG den Hut aufhaben.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, melden Sie sich bitte.

Bettina Steinberg     Dr. Mona Geringhoff    Lydia Voß

  • Erstellt am .