Skip to main content

Corona Virus macht Telefon-AU möglich

Aufgrund der Pandemie und der dadurch bedingten Belastung der Arztpraxen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen am 09.03.2020 darauf verständigt, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichteren Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt und ohne persönliche Untersuchung ausgestellt werden dürfen. In der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung heißt es wörtlich:

"Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am heutigen Montag in Berlin verständigt. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.  Mit diesem Schritt unterstützt die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen."

Wichtig ist: Die Regelung gilt nicht für Patienten, bei denen der begründete Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht, weil sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neue Coronavirus nachgewiesen wurde, oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem gehäuft COVID-19-Fälle auftreten. Diese Personen sollten weiterhin durch die vorgesehenen Stellen getestet werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Aktuell gibt es viele berechtigte Fragen, die Unternehmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dessen Folgen umtreiben. Wenn Sie mehr über die Dinge wissen möchten, die Sie können oder tun müssen, sind Sie herzlich zu unserem Workshop am 27.03.2020 eingeladen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, melden Sie sich gerne.

  • Erstellt am .