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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise 

Beinahe stündlich gibt es neue Verlautbarungen zu Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema Corona. Damit Sie aus arbeitsrechtlicher Sicht den Überblick bewahren und auf neuestem Stand sind, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.  

Verordnung noch nicht veröffentlicht

Ende der letzten Woche haben Bundestag und Bundesrat im Eiltempo ein Gesetz verabschiedet, das die Bundesregierung ermächtigt, Erleichterungen bei der Kurzarbeit zu beschließen. Die Verordnung der Bundesregierung, die konkrete Regelungen zur Kurzarbeit enthält, wurde Stand heute (19.03.2020) noch nicht veröffentlicht. Was wir jetzt schon wissen, hier für Sie noch einmal in Kürze:

  • Um Kurzarbeit anmelden zu können reicht es, wenn anstatt von 1/3 der Arbeitnehmer im Betrieb oder einer Betriebsabteilung, nur 10 % der dort beschäftigten Mitarbeiter vom Arbeitsausfall betroffen sind.
  • Zur Vermeidung von Kurzarbeit müssen keine negative Arbeitszeitsalden aufgebaut werden, d.h. Sie müssen ihre Mitarbeiter nicht “ins Minus schicken“.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld bekommen.
  • Sozialversicherungsbeiträge für das gekürzte Entgelt werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

Diese Erleichterungen sollen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten!  

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes?

Derzeit wird auf politischer Ebene diskutiert, ob das Kurzarbeitergeld (KUG) aufgestockt werden soll. Das KUG liegt im Moment bei 60 % (für Arbeitnehmer ohne Kind) bzw. bei 67 % (für Arbeitnehmer mit Kind) des ausfallenden Nettolohns. Eine endgültige Entscheidung, ob und wenn ja, wie hoch die Aufstockung ausfallen würde, liegt noch nicht vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden!  

Entgeltfortzahlung bei Kinderbetreuung

Arbeitnehmer/innen, die aufgrund geschlossener Kitas und Schulen ihre Kinder (unter 12 Jahren) zu Hause betreuen müssen und deswegen nicht zur Arbeit kommen können, sollen Lohnfortzahlung – ähnlich wie im Krankheitsfall – erhalten. Bundesarbeitsminister Heil kündigte an, dass voraussichtlich am kommenden Montag ein entsprechendes Gesetz beschlossen wird. Wichtig: Das Geld können Sie sich dann vom Staat zurückholen! Vermutlich wird es ein gestuftes Verfahren geben, welches nur für begrenzte Zeit gilt. Sobald wir mehr wissen, informieren wir Sie!  

Unser Videoworkshop Sobald die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen beschlossene Sache sind, werden wir einen Videoworkshop zu allen Themen rund um die Corona-Krise durchführen. Damit Sie so schnell wie möglich informiert sind, werden wir den Termin 24 Stunden im Voraus ankündigen. Zur Teilnahme brauchen Sie kein besonderes Equipment, so dass Sie auch aus dem häuslichen Arbeitszimmer an der Videoveranstaltung teilnehmen können.

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