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Arbeiten international: Das neue Entsendegesetz - was wird sich voraussichtlich ändern?

Ende Juli 2018 wurde eine Änderung der europäischen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (kurz: Entsenderichtlinie) beschlossen. Bis zum 30.07.2020 haben die Mitgliedstaaten Zeit, diese Änderungen in nationale Gesetze umzusetzen. Dazu hat die Bundesregierung am 20.05.2020 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des „Arbeitnehmerentsendegesetzes“ (AEntG) vorgelegt.

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf letzte Woche beschlossen; jetzt muss er nur noch den Bundesrat passieren. Damit Sie sich frühzeitig auf die neue Rechtslage vorbereiten können, möchten wir Ihnen in Form einer Synopse die geplanten Änderungen vorstellen und mit den aktuellen Regelungen vergleichen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist, den Equal-Pay-Grundsatz auch bei entsandten Arbeitnehmern einzuführen: Hier unsere oben erwähnte Synopse. Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.

 

 

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