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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Homeoffice - auch nicht in Corona-Zeiten

Auch Risikogruppen müssen arbeiten, wie Sie aus unserem Newsletter vom 30.07.2020 bereits wissen.

Weil das so ist, pochen Arbeitnehmer, die zu einer Risikogruppe gehören, häufig darauf, ihre Arbeit im Homeoffice zu verrichten.
Gesetzt den Fall, dass die Arbeiten genauso gut im Homeoffice wie im Betrieb erledigt werden können:
Können Arbeitnehmer das Arbeiten im Homeoffice verlangen?

Das Arbeitsgericht Augsburg hat diese Frage in einem Eilverfahren per Urteil vom 07.05.2020 (Az.: 3 Ga 9/20) mit "nein" beantwortet.

Begründung der Augsburger Arbeitsrichter:
Es liegt allein im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers, wie er seine Schutzpflichten erfüllt.

Wichtig ist nur, dass Sie hierbei den aktuellen Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundesarbeitsministeriums Rechnung tragen, siehe dazu auch unsere Newsletter vom 21.08.2020 und vom 10.09.2020.

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