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Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 03.11.2020

In unserem letzten Corona-Update haben wir Ihnen die seit gestern geltenden Einschränkungen vorgestellt. Die Länder haben nun auch die neuen Maßnahmen in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen umgesetzt. Über diese Website der Bundesregierung werden Sie schnell über das entsprechende Bundesland zur jeweils aktuellen Verordnung geleitet.
 
In unserem letzten Update vom 29.10.2020 hatten wir auch über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes berichtet und möchten dazu ergänzen, dass das neue Infektionsschutzgesetz noch im Dezember diesen Jahres in Kraft treten soll. Der Bundesrat berät über den Entwurf erstmals in seiner Sitzung am 06.11.2020.
 
Heute soll es im Zusammenhang mit den Neuregelungen auch um das Thema Dienstreisen gehen.
Denn mit den neuen Beschränkungen geht auch ein Beherbergungsverbot innerhalb Deutschlands einher. Davon ausgenommen sind allerdings Dienstreisen, die Wirtschaft soll ja weitergehen. Folgendes müssen Sie dennoch beachten, wenn Ihre Mitarbeiter dienstlich in der Bundesrepublik unterwegs sind:
Grundsätzlich können Sie Ihre Arbeitnehmer derzeit nur auf zwingend notwendige Dienstreisen schicken; kann der Termin also auch per Video abgehalten werden, hat dies Vorrang.
In allen Bundesländern gilt zwar, dass geschäftliche Reisen vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten reisende Arbeitnehmer aber eine schriftliche Bestätigung über den dienstlichen Charakter der Reise bei sich führen, um diese ggf. im Hotel vorzeigen zu können. In manchen Bundesländern, wie z. B. Hamburg, sind die Hotelbetreiber sogar verpflichtet, den Zweck der Reise zu erfragen.

Über Dienstreisen ins Ausland und ihre Konsequenzen hatten wir bereits ausführlich in unserem Newsletter vom 19.10.2020 berichtet. Da die geplanten neuen Quarantäne- und Einreisebestimmungen, die in der Musterverordnung der Bundesregierung vorgesehen sind, von den Ländern noch nicht umgesetzt wurden, gelten die dort besprochenen Regelungen noch fort. Geplanter Start für die Neuerungen ist der 08.11.2020, sodass sich sicherlich in den nächsten Tagen diesbezüglich etwas tut. Was sich dann ändern wird, können Sie ebenfalls im Newsletter vom 19.10.2020 nachlesen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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