Arbeitsrechtliches Update zur Corona-Krise vom 18.11.2020
Im Eilverfahren wurde heute die angekündigte Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beschlossen. Die wichtigste Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ist die Einführung eines § 28a IfSG, der die Generalklausel des § 28 IfSG ergänzen und so eine konkretere Rechtsgrundlage für die Corona-Maßnahmen schaffen soll. Im neuen § 28a IfSG sind konkrete Schutzmaßnahmen aufgelistet, die zur Bekämpfung der Pandemie getroffen werden können. Die endgültig verabschiedete Fassung des Gesetzes finden Sie hier.
Die in arbeitsrechtlicher Hinsicht relevanten Änderungen des § 56 IfSG beim Entschädigungsanspruch wegen Verdienstausfalls bei Reiserückkehrern und bei Kinderbetreuung haben wir Ihnen in unserem Newsletter vom 29.10.2020 vorgestellt.
Wie Sie aus unseren bisherigen Bericherstattungen ebenfalls bereits wissen, haben diese Änderungen allerdings eher klarstellende Bedeutung, da sie bereits so praktiziert werden.
Wie immer halten wir Sie natürlich über alle wichtigen Neuerungen auf dem Laufenden!
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