Corona-Update vom 04.03.2021
Die meisten von Ihnen werden schon gelesen oder gehört haben, was in der gestrigen Video-Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident:innen beschlossen worden ist.
Das Ganze jetzt aber noch einmal schwarz auf weiß:
1. Wie geht es raus aus dem Lockdown?
Der Lockdown wird bis zum 28.03.2021 verlängert und die Länder werden ihre jeweiligen Corona-Schutzverordnungen dementsprechend anpassen.
Aber:
Schon vorher soll es je nach Inzidenz vorsichtige Öffnungsschritte geben.
Die Öffnungsschritte haben die Regierungschefinnen und -chefs praktischerweise in einer Grafik dargestellt, die Sie hier finden können.
2. Wie geht es mit dem Impfen weiter?
Bis zum Ende dieser Woche sollen nach Angaben der Hersteller über 11 Millionen Impfdosen an die Länder ausgeliefert werden.
Um das Impf-Tempo zu erhöhen, sollen ab Ende März / Anfang April auch Arztpraxen, die routinemäßig Schutzimpfungen anbieten, in die Impfkampagne eingebunden werden.
Auch die Arztpraxen müssen hierbei streng nach den in der Impfverordnung festgelegten Prioritäten vorgehen.
Damit einhergehend wird erwartet, dass die ständige Impfkommission den Impfstoff von AstraZeneca nun auch für die über 65-Jährigen zulassen wird.
3. Wie sieht die neue Schnelltest-Strategie aus?
Das Personal in Schulen und Kitas sowie alle Schüler:innen und Kita-Kinder sollen einmal pro Woche das Angebot für einen kostenlosen Schnelltest erhalten.
Auch "asymptomatischen" Bürger:innen soll mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis angeboten werden.
Ebenfalls geplant ist eine dementsprechende Verpflichtung der Arbeitgeber:innen für die in den Unternehmen (und nicht im Homeoffice) tätigen Beschäftigten, siehe auch Ziffer 5.
4. Was ändert sich für private Zusammenkünfte?
Ab dem 08.03.2021 dürfen sich maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner:innen an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten allerdings wieder die aktuell geltenden strengeren Regeln in Kraft.
5. Und last but not least: Was ist arbeitsrechtlich wichtig?
Arbeitgeber:innen sollen den Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche einen Schnelltest anbieten, der von den Unternehmen bezahlt werden soll. Hierzu sollen aber noch Beratungen mit der Wirtschaft stattfinden. In diesem Punkt sind die "Messen" also noch nicht abschließend gelesen.
Des Weiteren soll die SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung, die bislang bis zum 15.03.2021 befristet ist, bis zum 30.04.2021 verlängert werden.
Über diese Verordnung und die darin u.a. verankerte Pflicht zum Homeoffice-Angebot hatten wir insbesondere in unserem Newsletter vom 25.01.2021 berichtet.
All das und noch viel mehr können Sie in dem Protokoll der Videoschaltkonferenz am 03.03.2021 nachlesen, das Sie hier finden.
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