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Überall Lockerungen - auch am Arbeitsplatz oder wenigstens für die EM?

Dank niedriger Inzidenzzahlen und immer mehr Geimpften werden die Corona-Schutzmaßnahmen derzeit in vielen Bereichen gelockert.
 
Da stellt sich unweigerlich die Frage: Geht das dann nicht auch im Betrieb?
Das Bedürfnis zur Rückkehr ins Büro, nach gemeinsamen Mittagspausen und Co. ist sicherlich in vielen Unternehmen vorhanden.

Aber damit müssen wir uns leider noch etwas gedulden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit allen relevanten Regelungen zu Hygienemaßnahmen im Betrieb (Testangebotspflicht, Kontaktreduzierung etc.) gilt aktuell nämlich noch bis zum 30. Juni 2021, und zwar ohne Wenn und Aber.

Auch die Verpflichtung zur Arbeit im Home-Office (falls möglich) besteht weiterhin. Diese Pflicht ergibt sich zwar aus dem Infektionsschutzgesetz; sie steht allerdings nicht im Zusammenhang mit dem „Stufenplan“, sprich sie gilt unabhängig von der Inzidenzlage. Auch diese Regelung läuft aber Ende Juni aus.
 
Die Rechtslage ist also eindeutig. Will der Gesetzgeber hieran etwas vor dem 30.06. ändern?
Die Frage nach vorzeitigen Lockerungen und/oder dem Verknüpfen von Schutzmaßnahmen für Betriebe mit der Inzidenzlage ist auch in der politischen Diskussion angekommen. Eine Einigung gab es aber noch nicht.

Bis zum 30. Juni 2021 bleibt also erst mal alles so, wie es ist.

Aus aktuellem Anlass: Gemeinsame Fußballabende nach Feierabend im Büro?
Das kann – trotz der eigentlich noch geltenden Kontaktbeschränkungen am Arbeitsplatz – durchaus möglich sein. Denn das Fußballschauen dürfte – auch wenn es in den Büroräumlichkeiten stattfindet – keine „betriebsbedingte“ Tätigkeit sein. An diese „Betriebsbedingtheit“ knüpft die Arbeitsschutzverordnung aber ihre Regelungen. Jedenfalls, wenn die Spiele nach Feierabend angeschaut werden, könnte man den Fußballabend also als private Tätigkeit werten, für die nur die allgemeinen Corona-Regeln gelten; und diese lassen angesichts der niedrigen Zahlen im Moment ja recht viele Kontakte zu.

Nichtsdestotrotz lässt es sich natürlich schwer vermitteln, warum man nach Feierabend zusammensitzen darf, sich vorher aber weiterhin an strenge Kontaktvermeidung halten muss. In dieser Übergangsphase bis Ende Juni wird man diesen Spagat wohl aber nicht vermeiden können.

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