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Bürokratieentlastung – Neues Eckpunktepapier der Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte „Bürokratieballast“ abschaffen und hat am vergangenen Freitag ein Eckpunktepapier beschlossen, in dem zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung aufgeführt sind. Geplant ist, das „Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG IV) schnell auf den Weg zu bringen und, so Justizminister Buschmann, „Bürokratie-Ballast in Höhe von 2,3 Milliarden Euro von den Schultern unserer Wirtschaft“ zu nehmen.

Für Arbeitgeber sind unter anderem folgende Punkte aus dem Eckpunktepapier interessant:

  • Schriftformerfordernisse: Die elektronische Form (dazu sogleich) soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.

  • Arbeitszeit und Zeugnis: Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

  • BEEG: Das Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit soll durch die Textform ersetzt werden.

Freuen Sie sich nicht zu früh: Mit „elektronischer Form“ ist nicht die Kommunikation via E-Mail oder gar WhatsApp gemeint! Hier kommt im Gegenteil die sog. „qualifizierte elektronische Signatur“ ins Spiel.

Was es damit genau auf sich hat und wie Sie Ihr Unternehmen aktuell und in Zukunft mit Blick auf Formerfordernisse im Arbeitsrecht richtig aufstellen, erfahren Sie in unserem Workshop „Wer schreibt der bleibt“, der am morgigen Dienstag, 04.09.2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr stattfindet. Für kurzfristig Entschlossene haben wir noch einzelne Plätze frei!
Anmelden können Sie sich bis ebenfalls morgen, 9:00 Uhr hier oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Weitere Informationen zum Eckpunktepaper finden Sie auf der Seite des BMJ.

Wir werden natürlich verfolgen, wie es an dieser Stelle weitergeht und welche praxisrelevanten Änderungen sich daraus ergeben werden. Erfahrungsgemäß wird es hier noch ein interessantes Ringen im Gesetzgebungsverfahren geben…

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