Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 05.07. eine Wachstumsinitiative verabschiedet, die für wirtschaftliche Dynamik in Deutschland sorgen soll.
Hier der Link zum Punkteplan der Bundesregierung, der die Wirtschaft ankurbeln soll.
Machen Sie sich gerne selbst ein Bild.
Punkt 27, wonach ausländische Fachkräfte in den ersten drei Jahren steuerlich begünstigt werden sollen, hat jedenfalls schon für einen Sturm der Entrüstung gesorgt.
In arbeitsrechtlicher Hinsicht fallen insbesondere Punkt 20 und 24 auf.
Durch Punkt 20 sollen fleißige Beschäftigte besonders belohnt werden:
Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen:
Die Bundesregierung wird die folgenden Maßnahmen umsetzen, um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren:
a. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.
b. Die Bundesregierung wird einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird die Bundesregierung diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.
c. Die Bundesregierung wird eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der
Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf Grund von Tarifverträgen dies vorsehen. Die Regelung wird befristet und evaluiert.
Wir wollen bei der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit auch zukünftig möglich machen.
d. In den vergangenen Jahren blieb ein immenses Potenzial des Arbeitsmarktes auch aufgrund des erhöhten Krankenstandes der Arbeitnehmenden ungenutzt.
Die Bundesregierung wird die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen überprüfen und ggf. im Rahmen einer möglichst bürokratiearmen Lösung anpassen.
Und in Punkt 24 soll die Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit folgenden Aussagen gestärkt werden:
Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten:
Um die Weiterbeschäftigung im Rentenalter zu erleichtern, wird die Bundesregierung ein neues Regime der Altersbeschäftigung schaffen: Um der in vielen Arbeitsverträgen
enthaltenen automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze zu begegnen, wird sie für diese Gruppe das sog.
Vorbeschäftigungsverbot abschaffen. Hierzu schafft die Bundesregierung im SGB VI eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Altersrente hat und die sachgrundlose Befristung die Gesamtdauer von acht Jahren oder die Anzahl von 12 Vertragsbefristungen nicht übersteigt. Für Beamte wird die Bundesregierung eine wirkungsgleiche Regelung anstreben.
Um die Anreize für die Erwerbstätigkeit von Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu erhöhen, wird die Bundesregierung zudem für die Betroffenen den Arbeitgeberbeitrag
a. zur Arbeitslosenversicherung streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen lassen und
b. zur Rentenversicherung streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen lassen, falls der Arbeitnehmer sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheidet.
Es soll dafür Sorge getragen werden, dass die beabsichtigte positive Wirkung dieser Maßnahmen nicht missbräuchlich unterlaufen wird.
Bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Bundesregierung eine neue Option für die Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter schaffen, um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen: Neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine Rentenaufschubprämie entscheiden können. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung. Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer auch den seitens der Rentenversicherung eingesparten Beitrag zur Krankenversicherung. Diese Rentenaufschubprämie soll zudem abgabenfrei sein.
Ob diese Pläne auch Gesetz werden, wird man sehen.
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