Zum Hauptinhalt springen

Das BAG und die VW-Betriebsräte

In unserem Beitrag vom 04.02.2025 hatten wir von aktuellen Urteilen des LAG Niedersachsen (Urteil vom 09.12.2024, Az.: 12 SLa 478/24) und LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 07.08.2024, Az.: 8 Sa 18/24) berichtet, in denen es um die Frage ging, ob VW (und ein anderer Automobilhersteller) berechtigt war, die Vergütung freigestellter BR-Mitglieder aufgrund des „berühmten“ Strafurteils des BGH zu reduzieren.
 
Gestern nun hat das BAG in einem anderen VW-Fall mit ähnlicher Ausgangssituation entschieden und hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der sich – platt gesprochen – Folgendes ergibt:
 
Bei der Darlegungs- und Beweislast ist grundsätzlich zu unterscheiden:

  • Hat das Unternehmen den freigestellten BR-Mitgliedern (wie im VW-Fall) „freiwillig“ die höhere Vergütung gezahlt, muss das Unternehmen darlegen und beweisen, dass die Vergütung nicht gerechtfertigt ist, wenn es die Gehälter der freigestellten BR-Mitglieder reduziert.

  • Sind es die freigestellten BR-Mitglieder, die eine höhere Vergütung beanspruchen wollen, liegt die Darlegungs- und Beweislast bei ihnen. 

Das Urteil des BAG entspricht also im Wesentlichen den Entscheidungen, die wir am 04.02.2025 besprochen hatten.

Unsere Blogbeiträge gibt es auch als Newsletter. Melden Sie sich hier an und erhalten Sie aktuelle Informationen aus der Welt des Arbeitsrechts kostenfrei in Ihren Posteingang!

  • Erstellt am .