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Der Fall Coldplay oder Liebe am Arbeitsplatz aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts

Die Fotos vom Coldplay-Konzert, die den CEO eines US-amerikanischen Unternehmens engumschlungen mit seiner Personalleiterin zeigte, gingen viral.

Die Folge: Der CEO trat zurück.

US-amerikanische Unternehmen sehen Liebesbeziehungen zwischen Beschäftigten in der Tat sehr kritisch; viele verbieten sie in ihrem Code of Conduct sogar ganz oder zumindest bei der Gefahr von Interessenkonflikten.
 
Aber wie ist das nach deutschem Recht?
 
Hierzu können Sie sich folgende Grundsätze merken:

  • Ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz wäre ein Verstoß gegen das durch unser Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und daher rechtlich nicht durchsetzbar.

  • Und was würde das deutsche Recht zu Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz mit einem potenziellen Interessenkonflikt sagen?

    ➡ Ein Verbot der Liebesbeziehung wäre selbst dann ein unverhältnismäßiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. So hat es das LAG Düsseldorf bereits in seinem berühmt-berüchtigten Wal-Mart-Urteil vom 14.11.2005 entschieden.

    ➡ Zulässig ist dagegen nach Meinung vieler, dass solche Liebesbeziehungen offengelegt werden müssen, damit das Unternehmen seinerseits Maßnahmen ergreifen kann, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und seinen Pflichten nach dem AGG nachzukommen.
    Kann es zwischen den sich liebenden Beschäftigten keinen Interessenkonflikt geben, darf es dagegen auch keine Offenlegungspflicht geben.

Den Herzensmenschen in deutschen Unternehmen zu finden ist und bleibt also möglich. Und das ist doch eine gute Nachricht, wenn man bedenkt, dass Menschen im Job am meisten Zeit miteinander verbringen.

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