Aktuelles zu Equal-Pay – Arbeitgeber können sich warm anziehen
In unserem Beitrag vom 19.11.2024 hatten wir über das Equal-Pay Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2024 (2 Sa 14/24) gegen Daimler berichtet.
Letzten Donnerstag hat das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 300/24) in dem Revisionsverfahren entschieden, dass das LAG Baden-Württemberg in einem grundsätzlichen und für die betriebliche Praxis enorm wichtigen Punkt falsch lag:
Laut BAG wird eine Benachteiligung beim Entgelt schon dann vermutet, wenn nur eine Vergleichsperson des anderen Geschlechts besser bezahlt wird.
Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung, die Sie hier finden:
"Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts bedarf es bei einer Entgeltgleichheitsklage keiner überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine geschlechtsbedingte Benachteiligung. Ein solches Erfordernis wäre mit den Vorgaben des primären Unionsrechts unvereinbar. Für die – vom Arbeitgeber zu widerlegende – Vermutung einer Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts genügt es, wenn die klagende Arbeitnehmerin darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass ihr Arbeitgeber einem anderen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, ein höheres Entgelt zahlt. Die Größe der männlichen Vergleichsgruppe und die Höhe der Medianentgelte beider Geschlechtsgruppen ist für das Eingreifen der Vermutungswirkung ohne Bedeutung."
Das LAG Baden-Württemberg hat das Verfahren vom BAG daher wieder auf den Tisch bekommen, um zu klären, ob Daimler die Vermutung der Entgeltbenachteiligung widerlegen kann.
Aber das ist noch nicht alles.
Passend zum aktuellen Equal-Pay-Urteil des BAG hat die von der Bundesregierung zur Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie eingesetzte Kommission ihren Bericht vorgelegt.
Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU) hat diesen Bericht mithilfe von KI (aber wer will es dem Verband bei mehr als 80 Seiten Bericht verdenken) in einem LinkedIn-Beitrag zusammengefasst.
Nach dem BAG-Urteil ist das der nächste Wink mit dem Zaunpfahl: Denn die wichtigste Botschaft aus der Zusammenfassung des BVAU ist, dass die Kommission eine 1:1 Umsetzung der Richtlinie empfiehlt.
Konkret bedeutet das: Das Argument vieler Unternehmen, mit der Schaffung arbeitsanalytischer Entgeltsysteme zu warten, bis es ein deutsches Gesetz hierzu gibt, zählt nicht mehr. Da die Erarbeitung solcher Systeme, angefangen bei kriteriengerechten Stellenbeschreibungen über ein passgenaues Bewertungsverfahren bis hin zum Umgang mit Über- und Unterschreitern, sehr viel Arbeit macht, sollten Unternehmen jetzt damit anfangen. Sonst droht nach dem BAG-Urteil großes Ungemach.
Da wir uns schon seit etlichen Jahren mit solchen Systemen befassen, sprechen Sie uns gerne an, sei es auch nur, damit Sie wissen, wie die Abläufe sein sollten.
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