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Paarvergleich - die nächste Runde

Das Paarvergleich-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.10.2025 (Az. 8 AZR 300/24) kennt mittlerweile jeder. Für diejenigen, die es noch nicht kennen, verlinke ich hier ich unseren damaligen Urteils-Bericht.

Das BAG hatte die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg zurückgewiesen, um Daimler Gelegenheit zur Rechtfertigung der Vergütungsunterschiede zu geben.

Gestern hat das LAG Baden-Württemberg seine Entscheidung verkündet (Az. 2 Sa 24/14). Es gibt noch keine Gründe, aber ein Spruchergebnis. Das Ergebnis lässt darauf schließen, dass Daimler den Entgeltunterschied größtenteils NICHT sachlich begründen konnte. Denn der Autokonzern wurde zur Zahlung von insgesamt 202.000,00 EUR plus zusätzliche Versorgungsanwartschaften verurteilt.

Die erneute Revision hat das LAG Baden-Württemberg nicht zugelassen.

Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern sind daher JETZT schon ein Problem!

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