Zum Hauptinhalt springen

Tipps zum Thema Homeoffice und Arbeitsschutz

Durch die neue Arbeitsschutzverordnung, über die wir zuletzt in unserem Newsletter vom 25.01.2021 berichtet hatten, werden wieder mehr Arbeitnehmer:innen Homeoffice machen. Das wirft die Frage auf, was Unternehmen in punkto Arbeitsschutz tun müssen.

Da es sich bei dem Umfang der aktuell praktizierten Homeoffice-Tätigkeiten um einen bloß vorübergehenden Zustand handelt (auch die neue Arbeitsschutzverordnung ist ja bis zum 15.03.2021 befristet), dürfte es sich noch um eine Form des mobilen Arbeitens handeln. Unter mobilem Arbeiten versteht man platt gesprochen die kurzzeitige Tätigkeit an einem anderen Ort außerhalb der Betriebsstätte.

Diese Einordnung ist deshalb wichtig, weil es für die mobile Arbeit - anders als für die dauerhafte Telearbeit - keine speziellen Regelungen zum Arbeitsschutz gibt, die eingehalten werden müssen.

Das heißt allerdings nicht, dass Unternehmen für ihre mobil bzw. im Homeoffice tätigen Arbeitnehmer:innen nichts in punkto Arbeitsschutz tun müssen.

Dies gilt umso mehr, als dass Unternehmen immer und für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse durchführen müssen, § 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

Und diese Gefährdungsanalyse sollte so aussehen, dass man die Arbeitnehmer:innen darauf hinweist, wie sie Arbeiten im Homeoffice sicher gestalten.

Um die Unternehmen hierbei zu unterstützen, hat das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hierfür nun Checklisten veröffentlicht.

Hier finden Sie die Kurzversion und dort die Langversion von der Checkliste.

  • Erstellt am .