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09. Juli 2020

Anhörung zur Verdachtskündigung bei kranken oder sonstwie abwesenden Arbeitnehmern - gerade in Zeiten von CORONA eine interessante Frage

Anhörung zur Verdachtskündigung bei kranken oder sonstwie abwesenden Arbeitnehmern - gerade in Zeiten von CORONA eine interessante Frage

Wenn in einem Unternehmen ein Arbeitnehmer verdächtig ist, eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen zu haben, müssen Sie den Arbeitnehmer bekanntlich anhören, bevor Sie eine Verdachtskündigung aussprechen.

Wie Sie aus unseren früheren Berichterstattungen wissen, kommt eine Verdachtskündigung nur in Betracht, wenn der Arbeitnehmer verdächtig ist, eine so schwerwiegende Pflichtverletzung begangen zu haben, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung (§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches) besteht.
 
Bei einer Verdachtskündigung geht es daher in erster Linie um fristlose Kündigungen.