16. Oktober 2019
Arbeitnehmer, die zu Geschäftsführern avancieren - eine neue Möglichkeit, den mit dem Wechsel in die Geschäftsführung verloren gegangenen Kündigungsschutz zu kompensieren
Arbeitnehmer, die zu Geschäftsführern avancieren, gibt es immer wieder.
Deshalb stellt sich (insbesondere für die betroffenen Arbeitnehmer) immer wieder die Frage, wie der durch den Statuswechsel verlorene Kündigungsschutz kompensiert werden kann.
Denn Geschäftsführer haben nach deutschem Recht keinen Kündigungsschutz. Das ergibt sich aus § 14 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes.