Der Gesetzesentwurf zur Aktivrente ist da - unsere FAQ
Sie haben es schon gehört: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vorgestellt.
Wir möchten Ihnen Antworten auf die Fragen geben, die Sie sich mit Sicherheit stellen:
Das Herzstück des Gesetzes – nach Erreichen der Regelaltersgrenze können bis zu EUR 2.000,00 pro Monat steuerfrei verdient werden!
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, zahlt auf ein Gehalt bis zu einem Betrag von EUR 2.000,00/Monat = EUR 24.000,00/Jahr keine Steuern. Hierdurch sollen personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärft und Erfahrungswissen länger in den Betrieben gehalten werden.
Was ist die Regelaltersrente?
Die steuerfreie Aktivrente setzt nach Erreichen der Regelaltersgrenze ein. Die Regelaltersgrenze wird für die Jahrgänge bis 1963 derzeit stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Alle ab 1964 Geborenen können also erst mit 67 Jahren in die Regelaltersrente gehen.
Achtung: Die Regelaltersrente ist etwas anderes als eine abschlagsfreie Rente, die langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen auch schon vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen können. Oder anders gesagt: Die steuerfreie Aktivrente gilt nicht für Menschen, die eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen (können), aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Spielt es eine Rolle, ob nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente tatsächlich in Anspruch genommen wird?
Nein, für die steuerfreie Aktivrente spielt es keine Rolle, ob mit oder ohne Rentenbezug über die Regelaltersgrenze hinaus gearbeitet wird.
Was ist mit dem Progressionsvorbehalt?
Es gibt keinen Progressionsvorbehalt. Die steuerfreie Aktivrente erhöht also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
Wie erfolgt der Lohnsteuerabzug?
Die Steuerbefreiung wird direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Die Beschäftigten haben dadurch sofort und nicht erst über ihre Steuererklärung mehr Netto in der Tasche.
Was gilt für die Sozialversicherung?
Die Aktivrente ist steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. Sie soll nämlich auch die Sozial-, insbesondere die Rentenkassen füllen. Sozialversicherungsrechtlich gibt es also keine Besonderheiten. Und was heißt das?
Arbeitslosenversicherung: Nur der Arbeitgeber zahlt einen Arbeitgeberanteil, obwohl mit Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.
Rentenversicherung - hier kommt es darauf an:
Wenn Aktivrentner ihre Vollrente beziehen, muss der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zahlen, obwohl sein Beitrag die Rente nicht weiter erhöht. Zu einer Rentenerhöhung kommt es nur dann, wenn Aktivrentner sich freiwillig bereiterklären, auch den Arbeitnehmeranteil zu zahlen.
Wenn Aktivrentner keine Rente oder nur eine Teilrente beziehen, sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu zahlen. Die Beiträge führen automatisch zu einer Rentenerhöhung.
Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind für Aktivrentner Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu zahlen.
Was gilt für Selbstständige?
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sollen nicht von der Aktivrente profitieren. Begründung: Viele von ihnen arbeiten ohnehin schon über die Regelaltersgrenze hinaus. Anreize sind daher nicht nötig. Toll! Das riecht nach einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.
Jedenfalls hat die Bundesregierung einiges vor, um das Arbeiten im Alter leichter zu machen. So soll es demnächst weitergehende Möglichkeiten bei der befristeten Beschäftigung von Menschen jenseits der Regelaltersgrenze geben. Darüber haben wir bereits in unserem Beitrag vom 11.08.2025 berichtet.
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