Tipps zum Thema Homeoffice und Arbeitsschutz
Tipps zum Thema Homeoffice und Arbeitsschutz
Durch die neue Arbeitsschutzverordnung, über die wir zuletzt in unserem Newsletter vom 25.01.2021 berichtet hatten, werden wieder mehr Arbeitnehmer:innen Homeoffice machen. Das wirft die Frage auf, was Unternehmen in punkto Arbeitsschutz tun müssen.
Da es sich bei dem Umfang der aktuell praktizierten Homeoffice-Tätigkeiten um einen bloß vorübergehenden Zustand handelt (auch die neue Arbeitsschutzverordnung ist ja bis zum 15.03.2021 befristet), dürfte es sich noch um eine Form des mobilen Arbeitens handeln. Unter mobilem Arbeiten versteht man platt gesprochen die kurzzeitige Tätigkeit an einem anderen Ort außerhalb der Betriebsstätte.