Ist die Übernahme einer Leitungsfunktion ein Befristungsgrund?
Ist die Übernahme einer Leitungsfunktion ein Befristungsgrund?
Viele Unternehmen beschäftigen heutzutage Top-Führungskräfte, die unterhalb von GmbH-Geschäftsführern oder Vorständen angesiedelt sind. In vielen Fällen (vor allem dann, wenn die für das deutsche Unternehmen eingetragenen Geschäftsführer oder Vorstände im Ausland bei der ausländischen Muttergesellschaft sitzen) haben Top-Führungskräfte hierzulande sogar oft die Funktion von Geschäftsleitern. Der Wunsch, auch die Arbeitsverhältnisse mit solchen Top-Führungskräften analog GmbH-Geschäftsführern oder Vorständen zu befristen, ist daher groß.