29. Dezember 2020
Was erwartet Sie in 2021?
Vor dem Jahreswechsel möchten wir Sie gerne auf ein paar Dinge vorbereiten, die Sie im nächsten Jahr erwarten.
1. Wer wird wann geimpft?
Wer wann geimpft wird, können Sie der Corona-Virus-Impfverordnung entnehmen, die am 15.12.2020 in Kraft getreten ist. Die Corona-Virus-Impfverordnung finden Sie hier.
Bezogen auf das Arbeitsleben werden die meisten Arbeitnehmer:innen darauf warten müssen, bis die in §§ 2 bis 4 genannten besonders schutzwürdigen Personen geimpft sind.
2. Der neue Mindestlohn
Ab dem 01. Januar 2021 steigt der Mindeslohn auf € 9,50 pro Stunde.
Nach der 3. Mindestlohnanpassungsverordnung stehen folgende weitere Anhebungen des Mindeslohns bevor:
- € 9,60/Stunde ab dem 01.07.2021
- € 9,82/Stunde ab dem 01.01.2022 sowie
- € 10,45/Stunde ab dem 01.07.2022.
3. Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Im Januar wird es abermals einen Anstieg bei den Beitragsbemessungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen in der Sozialversicherung geben.
Hier die neuen Werte:
Rentenversicherung:
Beitragsbemessungsgrenze (allgemeine Rentenversicherung)
7.100 Euro (West) monatlich oder 85.200 Euro jährlich
6.700 Euro (Ost) monatlich oder 80.400 Euro jährlich
Beitragsbemessungsgrenze (knappschaftliche Rentenversicherung)
8.700 Euro (West) monatlich oder 104.400 Euro jährlich
8.250 Euro (Ost) monatlich oder 99.000 Euro jährlich
Arbeitslosenversicherung:
Beitragsbemessungsgrenze:
7.100 Euro (West) monatlich oder 85.200 Euro jährlich
6.700 Euro (Ost) monatlich oder 80.400 Euro jährlich
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich):
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
5.362,50 Euro (West) monatlich oder 64.350,00 Euro jährlich
5.362,50 Euro (West) monatlich oder 64.350,00 Euro jährlich
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- und Pflegeversicherung
4.687,50 Euro (West) monatlich oder 58.050 Euro jährlich
4.687,50 Euro (West) monatlich oder 58.050 Euro jährlich
4. Gesetz zum mobilen Arbeiten
Im Jahr 2021 wird es voraussichtlich auch ein Gesetz zum mobilen Arbeiten geben.
Wie Sie aus unserem Newsletter vom 08.10.2020 wissen, konnte der Bundesarbeitsminister mit seinem ersten Gesetzesentwurf (der Arbeitnehmer:innen ein Recht auf mobiles Arbeiten gab) bei seinem Koalitionspartner nicht landen.
Den daraufhin unter Beteiligung von CDU und CSU erarbeiteten Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes (kurz MAG genannt), finden Sie hier.