Der Paukenschlag aus Erfurt - Teil 2
Der Paukenschlag aus Erfurt - Teil 2 - Die Pressemitteilung
Wie versprochen sind wir "dran geblieben".
Das BAG hat nun auch eine offizielle Pressemitteilung zur heutigen Grundsatzentscheidung veröffentlicht, deren Volltext finden Sie hier.
Der maßgebliche Satz findet sich direkt zu Beginn:
"Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann."
So unmissverständlich diese Aussage auf den ersten Blick ist, so unklar ist sie bei näherer Betrachtung.