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13. Januar 2023

Digitale AU schon ab dem ersten Tag? Wie geht das?

Digitale AU schon ab dem ersten Tag? Wie geht das?

Seitdem es die digitale AU gibt, werden wir immer wieder gefragt, ob die digitale AU auch schon ab dem ersten Tag verlangt werden kann und wie Arbeitgeber ein solches Verlangen umsetzen sollen.
 
Kann (auch) die digitale AU schon ab dem ersten Arbeitstag verlangt werden?
 
Ja, sie kann. § 5 Absatz 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes („Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen AU früher zu verlangen.“) gilt auch für die digitale AU. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 1a Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Der einzige Unterschied bei der digitalen AU ist der, dass an die Stelle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Nachweispflicht) die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (Feststellungspflicht) tritt.

28. Dezember 2022

Update Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt!

Update Whistleblowing: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt!

Unser letzter Beitrag in diesem Jahr befasst sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz, das in 2023 endlich kommen wird.
Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz, mit kleineren, durch den Rechtsausschuss eingebrachten Änderungen am 16.12.2022 endlich beschlossen.
Mit der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates wird im Februar 2023 gerechnet. Da das Gesetz 3 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten wird, wird es voraussichtlich im Mai 2023 so weit sein.
 
Arbeitgeber sind allerdings gut beraten, sich schon frühzeitig mit dem Gesetz zu beschäftigen. Denn durch das Hinweisgeberschutzgesetz müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten. Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten brauchen die interne Meldestelle bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes. Arbeitgeber mit mehr als 50, aber weniger als 250 Beschäftigten müssen dagegen erst ab dem 17.12.2023 eine interne Meldestelle haben.
 
Mehr zur internen Meldestelle und zu weiteren praxisrelevanten Aussagen des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir im Folgenden kurz und knapp für Sie zusammengefasst: