Arbeiten International: Das neue Entsendegesetz - was wird sich voraussichtlich ändern?
Arbeiten international: Das neue Entsendegesetz - was wird sich voraussichtlich ändern?
Ende Juli 2018 wurde eine Änderung der europäischen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (kurz: Entsenderichtlinie) beschlossen. Bis zum 30.07.2020 haben die Mitgliedstaaten Zeit, diese Änderungen in nationale Gesetze umzusetzen. Dazu hat die Bundesregierung am 20.05.2020 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des „Arbeitnehmerentsendegesetzes“ (AEntG) vorgelegt.