Typische Fehler bei Trennungsvereinbarungen, die sich rächen können
Typische Fehler bei Trennungsvereinbarungen,
die sich rächen können
Ein Fall aus dem betrieblichen und gerichtlichen Lehrbuch:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen vereinbaren in einem Trennungsvergleich u. a., dass
- die/der Beschäftigte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung aller noch bestehender Urlaubsansprüche sowie sonstiger Freizeitguthaben aufgrund von Überstunden o. ä. unwiderruflich und bezahlt von der Arbeit freigestellt wird und
- die/der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von xy Tagen oder Wochen durch schriftliche Erklärung vorher beenden kann, mit der Folge, dass sich die der/dem Beschäftigten zu zahlende Abfindung für jeden vollen Monat der vorzeitigen Beendigung um 50 % des bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlenden Gehalts erhöht (sog. Turbo- oder Sprinterklausel).
Da die/der Beschäftigte gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, feiert der Arbeitgeber es als großen Verhandlungserfolg, dass er der/dem Beschäftigten im Falle der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur 50 % des Monatsgehalts on top auf die Abfindung zahlen muss.
Die Prognose des Arbeitgebers tritt auch ein. Die/der Beschäftigte findet vor Ablauf des vereinbarten Beendigungstermins einen neuen Job.
Allerdings beendet die/der Beschäftigte das Arbeitsverhältnis zu seinem Altarbeitgeber nicht vorzeitig. Denn dann bekäme sie/er ja nur 50 % des bisherigen Gehalts.
Während die/der Beschäftigte also (zusätzlich zum Gehalt im neuen Job) weiterhin die volle Vergütung von seinem Altarbeitgeber haben möchte, schäumt der Altarbeitgeber vor Wut und will nur 50 % der Vergütung zahlen.
In rechtlicher Hinsicht stellen sich somit im Wesentlichen zwei Fragen: