Neu: BAG stärkt die Rechte von Arbeitgebern beim Annahmeverzug
Neu: BAG stärkt die Rechte von Arbeitgebern beim Annahmeverzug
In jedem Unternehmen werden Kündigungen ausgesprochen, bei denen man nicht sicher sein kann, ob sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Scheitert eine vergleichsweise Einigung mit dem gekündigten Arbeitnehmer, droht dem Unternehmen der sogenannte Annahmeverzug. Hinter dem Annahmeverzug steht die grundsätzliche Pflicht von Unternehmen, dem Arbeitnehmer die nach Ablauf der Kündigungsfrist aufgelaufenen Vergütungsansprüche zahlen zu müssen, wenn der Kündigungsschutzprozess rechtskräftig verloren geht.