Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz
"Das-Arbeit-von-Morgen-Gesetz"
Das sogenannte „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ ist in letzter Zeit immer wieder in unseren Newslettern zur Corona-Krise aufgetaucht. Ursprünglich stammte der Entwurf für dieses „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ aber aus der Zeit vor Corona. Seitdem wurden nach und nach weitere „Corona-Regelungen“ zu einem Gesetzespaket zusammengefasst. Viele davon haben wir Ihnen bereits vorgestellt. Wie bereits in unserem Newsletter vom 18.05.2020 angekündigt, möchten wir Ihnen heute die – zum Teil schon in Kraft getretenen – Regelungen des ursprünglichen „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ vorstellen.