24. September 2020
Arbeitnehmer machen sich bei Compliance-Verstößen schadensersatzpflichtig - wenn Führungskräfte den Hals nicht voll bekommen!
Es gibt immer mal wieder Arbeitnehmer, gerade auch in Führungsetagen, die maßlos sind und jede Gelegenheit nutzen, um sich persönlich zu bereichern.
So gestrickt war auch eine Führungskraft mit einem Jahreseinkommen von rund 466.000,00 €.
Durch einen Whistleblower hatte das Unternehmen erfahren, dass die Führungskraft sich auf Kosten von Geschäftspartnern zu Champions-League-Spielen des FC Bayern München einladen ließ.
Das Unternehmen beauftragte sodann eine auf Unternehmensstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Aufklärung des Sachverhalts.
Die Anwaltskanzlei fand heraus, dass die Führungskraft tatsächlich bei den Champions-League-Spielen war und die damit verbundenen Reisekosten zu Lasten des Unternehmens abgerechnet hatte.
Und nicht nur das: Die Anwaltskanzlei fand bei ihren Ermittlungen außerdem heraus, dass die Führungskraft mit ihrem Sohn eine nur scheinbar dienstlich motivierte Reise nach New York unternommen hatte, auf Kosten des Unternehmens eine sündhaft teure Unternehmensberatung mit der Erstellung von Unterlagen für ihre nebenher geleistete Dozententätigkeit an einer Uni beauftragt hatte und im Namen des Unternehmens weitere Aufträge an externe Berater erteilt hatte, deren dienstliche Veranlassung nicht nachvollziehbar war.
Summa summarum hatte die Führungskraft dem Unternehmen auf diese Weise einen Schaden in Höhe von ca. 500.000,00 € zugefügt.