Grundsatzentscheidung zur stufenweisen Wiedereingliederung
Grundsatzentscheidung zur stufenweisen Wiedereingliederung
In seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 16.05.2019 (Az.: 8 AZR 530/17) hat das Bundesarbeitsgericht einige grundlegende Feststellungen zur stufenweisen Wiedereingliederung von Arbeitnehmern getroffen.
Wir möchten die wesentlichen Aussagen des Bundesarbeitsgerichts in gewohnter Manier für Sie zusammenfassen und Ihnen bei der Gelegenheit auch einige Hinweise zum Verhältnis zwischen der stufenweisen Wiedereingliederung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geben.