Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede mit dem Betriebsrat? In Pandemiezeiten eine gute Frage, zu der das Bundesarbeitsgericht ein neues Grundsatzurteil gefällt hat
Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede mit dem Betriebsrat?
In Pandemiezeiten eine gute Frage, zu der das Bundesarbeitsgericht ein neues Grundsatzurteil gefällt hat
Bei vielen Maßnahmen, die Unternehmen in Corona-Zeiten umsetzen müssen (z.B. der Einführung von Kurzarbeit, der Durchführung von Betriebsurlaub, etc.) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Um das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten nach § 87 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes zu wahren, haben Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: