OLG Köln bestätigt Unwirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer:innen, die inhaltlich zu weit gehen
OLG Köln bestätigt Unwirksamkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten für Geschäftsführer:innen,
die inhaltlich zu weit gehen
In unserem Newsletter vom 08.03.2023 hatten wir Ihnen von einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Köln berichtet, in dem entschieden wurde:
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote von Geschäftsführer:innen, die inhaltlich zu weit gefasst sind, sind auch dann unwirksam, wenn in der Vereinbarung mit der/dem Geschäftsführe:rin die analoge Anwendung von § 74 a Abs. 1 HGB vereinbart wurde.